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Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz



Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz schützt Sie in allen Auseinandersetzungen zum Thema Wohnen. Dabei werden die Ihre Interessen sowohl als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, als auch als Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter wahrgenommen. Hierbei werden die genauen Daten des Gebäudes, Gebäudeteil oder des Grundstückes mit in den Versicherungsschein aufgenommen. Hierbei handelt es sich um die Straßenangabe mit Hausnummer und gegebenenfalls die Wohnungslage innerhalb des Hauses. Sollten diese Angaben zu Beispiel bei Grundstücken nicht ersichtlich sein, so wird die im Kataster ersichtliche Flur-Nummer oder Flurstücks-Nummer angegeben.

Abgedeckt werden gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmungen aus Pacht- und Mietverträgen, sowie aus dinglichen Rechten an Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken. Dazu gehören Nachbarrecht, Besitz, Eigentum, Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Grunddienstbarkeit und Nießbrauch.

Es gibt ein paar beispielhafte Streitigkeiten, die zu den typischsten gehören. Oftmals wird zum Beispiel über die Umlegung von Modernisierungskosten oder Mieterhöhungen gestritten. Ebenso gibt es immer wieder Auseinandersetzungen über Nebenkostenabrechnungen, Kautionsrückgabe, Kündigung und Räumung der Wohnung oder auch über die Ersatzmieterauswahl.
Bei so einem breiten Spektrum kann es also nicht schaden, für den Ernstfall gerüstet zu sein. Doch gibt es auch Bereiche, die nicht immer mit abdeckt werden. Bei

  • Grundstücks- und Gebäudebewertungsangelegenheiten
  • steuerrechtlichen Auseinandersetzungen zu Anlieger- oder Erschließungsabgaben, die nicht zu den regelmäßig anfallenden Kosten gehören
  • Flurbereinigungs-, Planfeststellungs- oder Enteigungsangelegenheiten
  • Nuklear-, Bergbau, Kriegs-, oder Aufruhrschäden
  • Gebäude-Reparaturverträgen
  • Verträgen über Kleinstgrundstücksflächen (z.B. Dauerstellplatz auf einer Campinganlage)
  • Streitigkeiten zu einem Bauvorhaben des Versicherungsnehmers
  • Verträgen, die der Benutzer des Grundstücks als Gewerbetreibender abgeschlossen hat
  • Wohngeldangelegenheiten

sollten Sie sich bei der Versicherung informieren, ob diese durch eine andere Versicherung abgedeckt werden. Im letzten Fall handelt es sich um eine reine verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung, die nicht versicherbar ist.

Sie sehen, dass einem der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz vor einigem Ärger bewahren kann.












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