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Privathaftpflichtversicherung Vergleich - Privathaftpflicht Versicherungsvergleich

Privathaftpflichtversicherung Vergleich

Die Privathaftpflichtversicherung gehört ganz ohne wenn und aber zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie haben müssen. Sie hat den Vorteil, dass die Beiträge wirklich nicht hoch sind, wenn man bedenkt, dass diese Versicherung Sie effektiv vor einem kompletten finanziellen Schiffbruch bewahren kann. Doch leider haben auch heute noch viele Menschen keine Privathaftpflichtversicherung.


Doch wann greift die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Bei diesen Schäden spielt die Höhe keine Rolle, wobei die Privathaftpflicht selbst dann noch greift, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben. Bei Handlungen wider besserem Willen oder gar Absicht greift sie natürlich nicht. Dazu ein Beispiel:

Sie sind im Rahmen einer Feier bei Freunden. Ohne Absicht geht durch Ihr verschulden eine sündhaft teure Vase kaputt und ist auch nicht mehr zu reparieren. In diesem Fall greift die Haftpflicht ein.

Doch auch in wesentlich drastischeren Fällen hilft Ihnen die Privathaftpflichtversicherung aus der Klemme. So greift die Versicherung auch bei Unfällen die schwerwiegende Folgen haben. Sollte es zum Beispiel durch Ihr verschulden zu einem Unfall mit Körperverletzung kommen, so wird das sehr teuer und kann sogar in die Millionen gehen. Sie sind dann in der Pflicht für den Sachschaden ebenso aufzukommen, wie auch für das Schmerzensgeld und die Behandlungen. Ganz krass wird der Fall dann bei weiterführenden Schäden, denn auch den Verdienstausfall, Pflegekosten und Entschädigungen für die Hinterbliebenen fallen Ihnen dann zur Last und kosten Sie Monat für Monat Geld. Das kann den finanziellen Ruin bedeuten.

Dies übernimmt die Privathaftpflichtversicherung für Sie. Sie greift in allen Fällen ein in denen Sie im privaten Bereich für Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden aufkommen müssen und bewahrt Sie auf diesem Wege vor dem schlimmsten. Hinzu kommt, dass es nach dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht mehr an Ihnen liegt, sich mit den Gerichten, den Anwälten der Gegenpartei oder mit deren Forderungen auseinanderzusetzen, da die Versicherung Ihnen diese Arbeit abnimmt.

Doch was ist im Detail versichert?

Was alle Privathaftpflichtversicherungen gemeinsam haben, ist der grundlegende Schutz, welcher jedoch durch den Einsatz von höheren Beiträgen erweiterbar ist. Natürlich gibt es jedoch auch Fälle, die nicht im Versicherungsschutz enthalten sind, wie zum Beispiel Gefahren durch besonders risikoreiche Sportarten oder auch Schäden die durch die Haltung gefährliche Tiere entstehen. Es wird schwer, für solche Fälle eine Versicherung durch einen Privathaftpflichtversicherung Vergleich zu finden. Manche Versicherungsunternehmen haben den Grundschutz auch erweitert, so dass auch Dinge, wie zum Beispiel der Verlust fremder Schlüssel oder andere Dinge bereits mit versichert sind, während andere Versicherer dies zwar auch tun, jedoch nur gegen einen Aufschlag.

Ein besonderer Fall ist die Forderungsausfalldeckung. Sie greift immer dann, wenn Sie der Geschädigte sind, die Gegenpartei jedoch nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Die Forderungsausfalldeckung ist aber ebenfalls schon bei einigen Versicherern ein fester Bestandteil des Versicherungsschutzes, während sie bei anderen Unternehmen zusätzlich erworben werden muss. Der Abschluss einer solchen ist jedoch definitiv kein Fehler. Dazu muss jedoch noch gesagt werden dass die Forderungsausfalldeckung nicht bis in beliebige Höhen zahlt, sondern nur einen vorher festgelegten Betrag übernimmt. Informationen hierzu finden Sie im Leistungsvergleich beim Hausrat Versicherungsvergleich. Bis zu drei Versicherer lassen sich hier direkt gegenüberstellen und vergleichen.

Sie sollten sich vor Vertragsabschluss mit der Versicherung auseinandersetzen, wenn Sie in bestimmten Bereichen Zweifel haben, die für Sie persönlich wichtig sind.

Setzen Sie bei der Versicherungssumme nicht zu niedrig an, denn drei Millionen sollten es schon sein. Gerade bei dem oben genannten Beispiel kann der Schaden schnell in solche Höhen gehen.

Sie brauchen nicht für jedes Mitglied in Ihrer Familie eine eigene Versicherungspolice abzuschließen, da minderjährige Kinder und der Ehepartner automatisch mitversichert sind. Auch der Lebenspartner oder volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung stecken, können mit in die Versicherung aufgenommen werden. Sie müssen in solchen Fällen auch nicht mit höheren Beiträgen rechnen, da dies ohne Zuschlag gemacht wird.

Die Preise sind, wie oben bereits erwähnt, trotz der hohen Versicherungssummen recht günstig. Für eine Familie bekommen Sie die Privathaftpflichtversicherung bereits ab 50 Euro, wobei sie als Beamter, als Single oder als Rentner noch günstigere Tarife kriegen können. Sie können die Versicherungsbeiträge noch zusätzlich nach unten drücken, indem Sie mit der Versicherung einen Selbstbehalt ausmachen. Das heißt, dass Sie mit der Versicherung vereinbaren, dass Sie Schäden bis zu einer bestimmten Höhe, sagen wir mal als Beispiel 250 Euro, aus eigener Tasche zahlen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, dass Sie den kompletten Jahresbeitrag mit einem Mal an die Versicherung bezahlen. Wer sich mit der Versicherung auf eine Ratenzahlung einigt, der kann sich darauf einstellen, dass die Versicherung dafür einen Zuschlag haben will.

Es macht auch bei Privathaftpflichtversicherungen Sinn, wenn Sie sich Ihre Flexibilität aufrecht erhalten und nur Verträge über ein Jahr abschließen. Diese Verträge verlängern sich quasi immer automatisch um ein weiteres Jahr. Sie brauchen sich also nicht um den Abschluß eines neuen Vertrages zu kümmern. Nicht selten kommt es vor, dass sich Ihre Interessen oder gerade die der Kinder ändern, so dass der Versicherungsschutz ausgebaut werden muss. In solchen Momenten ist es von Vorteil, wenn Sie sich gegebenenfalls neu orientieren können.

Kommt es zu einer eheähnlichen Gemeinschaft oder zur Eheschließung, in der beide Partner über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, so können Sie für den jüngeren der beiden Verträge die Aufhebung beantragen.

Einen Sonderfall stellen kleine Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dar, denn sie gelten als schuldunfähig. Die Versicherung wird nur dann für etwaige Schäden aufkommen, wenn einer Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass inzwischen schon einige Versicherer Ihr Angebot diesbezüglich erweitert haben, so dass auch Schäden von Kindern übernommen werden, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

WICHTIG: Im Schadensfall sollten Sie sofort und ohne Umwege Ihre Versicherung informieren und sich ab diesem Moment aus der Geschichte heraus halten. Machen Sie auf gar keinen Fall übereilte Zusagen zu den Forderungen des Geschädigten, denn die Regelung des Schadensfalles übernimmt die Versicherung. Auch Erklärungen zu der Frage des Schuldigen sollten Sie auf gar keinen Fall von sich geben.

Holen Sie immer ausreichend Angebote ein, damit Sie einen Vergleich der einzelnen Versicherungsanbieter und deren Umfang in der Privathaftpflichtversicherung anstellen können. Achten Sie dabei auf etwaige Sonderbedingungen, die für Ihre persönlichen Bedürfnisse erfüllt sein müssen.

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