Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht
Doch nicht alle vertraglichen Dinge werden mit einbezogen. Sollte es zu Streitigkeiten in Zusammenhang mit diversen Mitgliedschaften kommen, wie zum Beispiel über die Mitgliedsbeiträge, sei es bei Vereinen oder in ähnlichen Organisationen, wie zum Beispiel in der Jagdgenossenschaft, wird der Versicherte nicht durch die Versicherung vertreten, da es sich hierbei nicht um ein Schuldverhältnis privater Natur handelt.
Auch Pacht- und Mietverträge für Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke fallen nicht unter den Vertragsrechtschutz und Rechtschutz im Sachenrecht, da sie im Bereich des Wohnungs- und Gebäuderechtsschutzes liegen. Bei Arbeitsverträgen müssen m wir auf den Arbeitsrechtsschutz verweisen.
Hinweis für alle Selbstständigen: der Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht ist nicht versicherbar, da das Risiko für den Versicherer nicht einschätzbar und damit auch nicht kalkulierbar ist. Doch gibt es dabei auch zwei Ausnahmen: Rechtsschutzversicherungen mit selbstständigen Ärzten und bereits bestehende Rechtschutzversicherungen, die dieses Risiko beinhalten (sehr alte Verträge). Allerdings bezieht sich dann in der Regel der Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht nicht auf Wahrnehmungen, die auf Versicherungsverträge gerichtet sind.
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