Mit Hilfe der Riester-Rente haben Sie die Möglichkeit, bei der privaten Altersvorsorge Unterstützung durch den Staat zu bekommen. Dies geschieht zum einen Steuervergünstigungen, zum anderen durch aktive Mithilfe des Staates in Form von Zulagen. Gerade wenn Sie zu den Menschen gehören, die nicht mit einem hohen Einkommen gesegnet sind oder eine Familie mit Kindern ernähren müssen. Sie ist auch die richtige Wahl für alle, die bei der Geldanlage keine großen Risiken eingehen wollen und lieber weniger, aber dafür sichere Rendite haben wollen. Das macht Sie allerdings für Besserverdiende nicht automatisch uninteressant. Auch diese können durchaus von den Steuervorteilen, die der Staat bietet, profitieren.
Bei der Riester-Rente sind Sie nicht automatisch an eine einzige Form der Geldanlage gebunden. Sie kann für Fondssparpläne ebenso genutzt werden, wie für Banksparpläne oder auch Rentenversicherungen. Und die Riester-Rente bringt auch noch Nutzen mit, an den Sie in diesem Zusammenhang wahrscheinlich gar nicht denken. Sie können mit Ihrer Hilfe sogar Wohneigentum mitfinanzieren, solange Sie es selbst nutzen. Für dieses Vorhaben ist es möglich, eine Summe von 10 000 – 50 000 Euro aus dem Altersvorsorgevertrag zu entnehmen, ohne das hierfür Zinsen anfallen. Einzige Bedingung: die Summe muss auch schon im Rahmen des Vertrages angespart worden sein. Auch muss die entnommene Summe bis zum vollendeten 65. Lebensjahr wieder eingezahlt werden. Natürlich zusätzlich zu den weiter laufenden Beiträgen.
Die wohl ertragreichste Form der Riester-Rente ist das das Sparen mit Aktienfonds. Die anderen Varianten sind nicht so ertragreich, aber auf jeden Fall sicher, denn bei Ihnen ist die Verzinsung nicht sehr hoch.
Doch lohnt sich die Riester-Rente wirklich? Ja, denn die niedrigen Renditen werden durch Hilfe des Staates aufgebessert. Der Staat gewährt im Rahmen der Riester-Rente Zulagen und gibt Steuervergünstigungen, was natürlich gerade Einkommensschwächeren beim Sparvorgang hilft. Abhängig sind die Renditen natürlich vom Einkommen, der Höhe der Zulagen und der Vertragslaufzeit, wobei sie sich durch die Hilfe des Staates um etwa 3 bis 5 Prozent erhöhen können. Durch eine lange Laufzeit machen sich auch solche „kleinen“ Hilfen doch deutlich bemerkbar. Auch müssen während des Sparvorgangs keine Steuern für diesen abgeführt werden, was den Sparvorgang erleichtert.
Doch einen Nachteil hat das Modell: Auch die Riester-Rente fällt unter die nachgelagerte Besteuerung und muss voll versteuert werden, wenn es zur Rentenzahlung kommt. Doch dank der Hilfe des Staates mit verbesserten Erträgen.
Doch wer wird gefördert?
Grundlegend werden alle Personen gefördert, die als Arbeitnehmer oder Selbstständige, die pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Unter anderem fallen auch weitere Personengruppen, wie zum Beispiel Weh- und Zivildienstleistende, Beamte, Eltern im Laufe der Elternzeit und Personen mit unter die Förderung, die Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten.
Einen Sonderfall stellen Ehepaare dar, bei denen nur einer ein Anrecht auf die Förderung hat. In diesem Fall kann der nicht berechtigte Ehepartner obendrein einen eigenen Vorsorgevertrag anstreben und bekommt so ohne eine eigene Sparleistung ein Anrecht auf die vom Staat gebotene Förderung.
Doch es gibt auch Gruppen, die keinen Anspruch auf eine Förderung durch die Riester-Rente haben. Zu diesen gehören geringfügig Beschäftigte, die keinen eigenen Anteil zum Arbeitgeberbeitrag leisten, Personen, die Erwerbsunfähigkeits-, Berufs- oder Altersrenten bekommen, sowie Personen, die im Rahmen einer berufsständischen Versicherungseinrichtung versichert sind. Auch Personen, die freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten keine Förderung.
Nur wer im Vorjahr einen bestimmten Teil des Einkommens gespart hat, bekommt auch die volle Förderung. Seit dem Jahr 2008 sind das 4 Prozent des Einkommens. Ehepaare bekommen diese Förderung zweimal und noch eine Extra-Zulage für jedes Kind. So haben gerade Familien die Möglichkeit, von der Riester-Rente zu profitieren. Der Anspruch für die Kinder entfällt jedoch in dem Moment, in dem auch der Anspruch auf Kindergeld entfällt.