Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige nach § 25 ARB 2000
Damit ist bei den volljährigen Kindern gemeint, dass diese nicht entgeltlich über einen längeren Zeitraum arbeiten dürfen. Doch gibt es dazu auch wichtige Ausnahmen: Praktika, Aushilfs- und Ferienjobs bei Schülern und Studenten, Referendardienst, Wehr- und Ersatzdienst und die Zeit der Ausbildung fallen nicht ins Gewicht.
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