Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
können Sie sich über den Schutz durch Ihre Versicherung gewiss sein.
Es gibt Situationen, in denen das Verfahren wegen des Entzuges, der Einschränkung oder der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nicht vor dem Verwaltungsgericht oder den Verwaltungsbehörden statt findet, sondern vor einem Strafgericht. Dann besteht der Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes.
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