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Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 28 ARB 2000

Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 28 ARB 2000



Wenn Sie als Gewerbetreibender, Freiberufler oder sonst irgendwie selbstständig arbeitender eine Versicherung suchen, dann ist die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtschutzversicherung quasi das Rundum-Sorglos-Paket. Einmal abgeschlossen bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle eben genannten Tätigkeiten und deckt neben der beruflichen Arbeit auch den Verkehr und die Familie mit ab. Da Sie diese Bereiche kombiniert wurden, bekommen Sie diesen Rechtsschutz auch deutlich günstiger, als wenn Sie die Produkte einzeln erwerben.

Da der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für all diese Bereiche seine Gültigkeit hat, umfasst er natürlich eine ganze Menge an Personen, die Sie auf diesem Wege mitversichern können:

  • Der Lebenspartner des Versicherungsnehmers, egal ob ehelich oder nicht, beziehungsweise einer anderen im Versicherungsschein genannten Person
  • Die minderjährigen Kinder
  • Die volljährigen Kinder, solange diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und auch nicht verheiratet sind. Sie dürfen bis auf Wehr- und Ersatzdienst, Referendardienst, Berufsausbildung und Nebenjobs für Schüler und Studenten auch noch keiner längeren Beschäftigung nachgehen, die auf ein Entgelt hinzielen. Bei den volljährigen Kindern ist der Verkehrsbereich nicht mitversichert.
  • Solange die berufliche Tätigkeit der vom Versicherungsnehmer, also Ihnen,  beschäftigten Angestellten für den Betrieb ist, sind diese ebenfalls mitversichert
  • Alle Personen, die auf Sie, Ihren Lebenspartner oder Ihre Kinder zugelassene oder mit einem Versicherungskennzeichen versehene motorisierte Fahrzeuge nutzen (auch von den eben genannten Personen gemietete Selbstfahrer-Mietfahrzeuge), als berechtigte Personen nutzen, sind mitversichert

Die Leistungsarten sind nicht minder umfangreich. Hier sehen Sie, was im einzelnen an Leistungen geboten wird.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a ARB 2000)
  • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b ARB 2000)
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz (§ 2c ARB 2000), wobei nur das im Versicherungsschein eingetragen gewerblich und privat genutzte Gebäude, der Gebäudeteil oder das Grundstück versichert ist
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d ARB 2000), wobei für den Firmenbereich hier kein Rechtsschutz besteht. Nur für den privaten Bereich, den Verkehrsbereich als Käufer, Leasingnehmer, Mieter, Halter oder Eigentümer für motorisierte Fahrzeuge auf dem Land, sowie bei nichtselbstständigen Tätigkeiten besteht der Schutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e ARB 2000), wobei den Betrieb betreffende Steuerangelegenheiten nicht unter den Versicherungsschutz fallen
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f ARB 2000)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2g ARB 2000)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h ARB 2000)
  • Straf-Rechtsschutz (§ 2i ARB 2000)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j ARB 2000), wobei auch betriebliche Steuerordnungswidrigkeiten unter den Versicherungsschutz fallen
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht (§ 2k ARB 2000)












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