Rechtsschutz Singletarif
Ein Beispiel: Sie wohnen mitten in der Stadt und nutzen kein Fahrzeug. Dies verleitet Sie dazu, beim Rechtsschutz-Singletarif auf den Verkehrsschutz zu verzichten. Doch auch als Fußgänger nehmen Sie nun mal am öffentlichen Verkehr teil und können bei der Verursachung eines Unfalls verklagt werden. Dazu reicht es, einmal ohne zu gucken über die Straße zu laufen. Manchmal ist die Sachlage zur Unfallursache auch einfach unklar. Und glauben Sie uns, die Gegenpartei wird nicht zögern, im Zweifelsfall vor Gericht zu ziehen. Glück hat dann, wer es sich leisten kann.
Für Sie als Alleinstehenden gibt es den Rechtsschutz-Singletarif schon für kleines Geld. Da sich die Versicherungen jedoch schnell zusammenhäufen, ist ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter und deren Leistungen kaum zu vermeiden, wenn Sie nicht zu viel Geld bei gleicher Leistung hinlegen wollen. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, sich den ersten Umgang schnell und unkompliziert zu verschaffen, damit Sie beim Abschluss die richtige Entscheidung treffen.
Rechtsschutzversicherung Startseite
Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung
Häufige Missverständnisse-schnell erklärt
Die ARB - allgemeine Bedingungen zum Rechtsschutz
Allgemeine Risikoausschlüsse
Hintergrundwissen: Die Geschichte des Rechtsschutz
Leistungsarten
Arbeitsrechtsschutz
Beratungsrechtsschutz
Disziplinar u. Standesrechtsschutz
Opferrechtsschutz
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Schadenersatz Rechtsschutz
Sozialgerichtsrechtsschutz
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Strafrechtsschutz
Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz im Sachenrecht
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Vertragsarten
Übersicht
Der Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen & Vereine
Der Fahrer-Rechtsschutz nach § 22 ARB 2000
Der Fahrzeug-Rechtsschutz nach § 21 Abs.3 ABR
Der Landwirtschaft & Verkehrs-Rechtsschutz
Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige
Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Immobilien
Der Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 Abs. 1 ARB 2000
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz f. Selbstständige