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ARB – Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung

ARB – Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung



Um festzulegen in welchem Umfang der Versicherungsschutz bei den einzelnen Rechtschutzversicherungen gegeben wird, ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) festgelegt. Sie sind die Grundlage für jeden Rechtsschutzversicherungsvertrag und stellen somit auch dessen Inhalt dar.

Die Versicherer haben aber die Möglichkeit, diese Rahmenbedingungen zu ändern und individuell zu gestalten. Trotz dieser Möglichkeit bieten die meisten Rechtschutzversicherer ihre Leistungen genau so an, wie sie in den ARB festgehalten sind, oder vereinbaren mit den Kunden in bestimmten Fällen Sonderklauseln oder –bedingungen.
Die ARB an sich haben in der Vergangenheit immer wieder mit den wachsenden Anforderungen weiterentwickelt. Die einzelnen Fassungen der ARB beinhalten in ihrem Namen immer das Jahr, in dem sie zuletzt überarbeitet worden sind. Man spricht also zum Beispiel von den ARB ´75, den ARB ´94, den ARB 2000 oder aktuell von den ARB 2005.
Ganz wichtig bei der Überarbeitung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung ist die Tatsache, dass die neue Fassung keine Anwendung auf abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsverträge findet, die nach einer älteren Version dieser Bedingungen angeschlossen wurden.

Die ARB sind also im Endeffekt nichts anderes als die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil eines jeden Vertrages sind. Demzufolge sind sie auch allen Rechtschutzversicherungsverträgen beigefügt, so dass der Versicherungsnehmer immer Zugriff darauf hat.
Sie können sich auf unserer Homepage die gängigen Leistungspakete anschauen, sich die einzelnen Punkte der ARB informieren und erfahren wissenswertes über die Risikoausschlüsse.

Wenn Sie schon alle Informationen haben, dann machen Sie jetzt Ihren direkten Versicherungsvergleich in unserem Tarifrechner.












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