Rechtsschutzversicherung Vergleich
Wann greift die Rechtsschutzversicherung?
„Der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten“ ist die offizielle Formulierung für die Grundlage der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung. Das heißt, es muss definitiv eine Rechtsschutzfall vorliegen, um den Versicherungsschutz geltend zu machen. Eine vorbeugende Beratung gehört nicht dazu. Nähere Infos hierzu finden Sie im Leistungsvergleich beim Rechtsschutz Versicherungsvergleich. Auch wird durch die Versicherung geprüft, ob die Verfolgung des Rechtsverfahrens Aussicht auf Erfolg bietet und ob der Versicherte Eigenschuld an dem Verfahren hat.
Leistungs- und Versicherungsarten
Welche Leistungen in den einzelnen Rechtschutzversicherungen erbracht werden, finden Sie direkt bei den verschiedenen Versicherungsarten in der rechten Navigationsleiste. Die Leistungsarten im einzelnen finden Sie ebenfalls in der rechten Seiten in der Navigation. Einen Detailierten Vergleich der Leistungen können Sie auch nach Ihren Rechtsschutzversicherung Vergleich in der Versicherungsübersicht vornehmen. Wählen Sie einfach bis zu drei Versicherer aus und vergleichen Sie deren Leistungen.
Oftmals werden Rechtsschutzversicherungen als Komplettpakete angeboten, die einen Großteil des Angebotes abdecken. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich mit einzelnen Modulen die für Sie geeignete Versicherung zusammenzustellen.
Der Versicherungspolice liegen immer die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) bei. Diesen kann entnommen werden, welche Risiken durch die Versicherung abgedeckt werden.
Streitwert | Kosten 1. Instanz | Kosten 2. Instanz |
301-600€ | 480€ | nicht möglich |
601-750€ | 656€ | nicht möglich |
751-900€ | 656€ | 1305€ |
901-1200€ | 832€ | 1651€ |
1201-1500€ | 1008€ | 1997€ |
1501-2000€ | 1237€ | 2439€ |
2001-2500€ | 1465€ | 2882€ |
2501-3000€ | 1694€ | 3324€ |
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