Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz nach § 27 ARB 2000
Als Landwirt oder Forstwirt haben Sie an den Rechtsschutz ganz besondere Ansprüche, die sich in vielen Bereichen nicht mit in eine andere Berufsgruppe integrieren lassen. Daher wurde in § 27 der ARB 2000 ein speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittener Rechtsschutz beschrieben, der sowohl den privaten, als auch den beruflichen und den Verkehrsbereich für Sie als selbstständiger Landwirt abdeckt.
Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtschutz sichert Sie als Eigentümer eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebes ab, wobei er aber auch für eine nicht selbstständige Tätigkeit als Arbeitnehmer mitversichert. In diesem Fall muss der Betrieb im Versicherungsschein aufgeführt sein.
Ein Beispiel: Sie fahren die Ernte oder Holz mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug zum Hof. Auf dem Weg kommt es zu einem nicht selbst verschuldeten Unfall, die Ladung geht vom Fahrzeug und es kommt zu erneuten Unfällen. Der Rechtsschutz hilft Ihnen in allen anstehenden Verfahren und Kosten, die in so einem Fall auf Sie zu kommen: Gutachter, Zeugengelder, Gerichtskosten, Rechtsanwalt…
Doch wer wird alles mitversichert?
Da die Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für den privaten und beruflichen Bereich greift, ist der Umfang an mitversicherten Personen sehr umfangreich. Im Einzelnen sind das:
Die Leistungsarten des Landwirtschafts- und Versicherungsrechtsschutzes sind ebenfalls sehr umfangreich. Das sind im Einzelnen:
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Der Fahrzeug-Rechtsschutz nach § 21 Abs.3 ABR
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Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS für Nichtselbstständige
Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Immobilien
Der Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 Abs. 1 ARB 2000
Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz f. Selbstständige