Die Hausratversicherung gehört ganz ohne Zweifel zu den wichtigen Versicherungen, da Sie Ihren Besitz dadurch absichern. Durch einen Hausratvesicherung Vergleich steht dem Schutz des eigenen Hab und Gut nichts mehr im Wege.
Doch wer braucht eigentlich eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist grundsätzlich für jeden geeignet, denn sie schützt nicht nur Ihre Wohnungseinrichtung, sondern auch Ihre Besitz im Haushalt und greift immer dann ein, wenn diese Dinge durch versicherte Gefahren beschädigt, zerstört oder entwendet worden sind. Auch in dem Fall, dass Ihr Hab und Gut keinen allzu großen Wert besitzt, macht die Hausratversicherung durchaus Sinn, denn nicht immer reichen die eigenen finanziellen Mittel aus, um sich die Dinge des täglichen Lebens neu zu kaufen.
In welchen Fällen kann ich auf die Hausratversicherung zurück greifen?
Fälle für das Eintreten von Hausratversicherungen sind Sturmschäden oder Schäden durch Hagel, Einbruchsdiebstähle oder Vandalismus als Folge eines Einbruchs oder des Versuchs, Brände und Schäden, die durch Leitungswasser hervorgerufen worden sind. Dabei wird nicht der aktuelle Wert als Grundlage genommen, sondern von einigen Ausnahmen abgesehen der Neupreis. Das gilt auch, wenn es sich nicht um gerade erst erworbene Dinge dreht, sondern diese auch bei Vertragsabschluss der Hausratversicherung schon älter waren. Der Grund ist schnell erklärt, denn es wäre ansonsten nicht möglich, die Sachen neu anzuschaffen. Ein Hausrat Versicherungsvergleich ist hier also angebracht. Doch geht die Hausratversicherung sogar noch weiter, denn wenn nach einem Sturm- oder Wasserschaden die eigene Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, so übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für eine anderweitige Unterbringung. Solche Leistungen sind jedoch immer nur begrenzt und von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Natürlich sind nicht immer alle Dinge auch direkt zerstört. Ist eine Reparatur möglich, so wird auch diese von der Hausratversicherung finanziert. Gerade bei Dingen mit einem ideellen Wert macht das Sinn.
Aber wie bei den meisten Versicherungen gibt es auch im Rahmen der Hausratversicherung ein paar Bereiche, die entweder gar nicht versicherbar sind, oder aber nur durch die Zahlung eines Zuschlags.
Diebstähle fallen nicht mit in die Hausratversicherung, wenn es sich um einfachen Diebstahl handelt, wie er zum Beispiel in der Öffentlichkeit bei Versammlungen, in Restaurants oder ähnlichem passiert. Es muss sich um einen Einbruchdiebstahl handeln. Nähere Infos hierzu erhalten Sie auch im Leistungsvergleich beim Hausratversicherung Vergleich. Bei einer nicht verschlossenen Tür greift die Hausratversicherung nicht, da kein Einbruch vorliegt. Versichert ist ebenfalls in der Regel immer der Raub. Raub ist das Entwenden von Gegenständen unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben.
Bei den Naturgewalten und anderen Katastrophen gibt es ebenso ein paar Kriterien, nach denen sich entscheidet, ob die Hausratversicherung greift oder nicht. So werden Sturmschäden meist nur übernommen, wenn der Sturm eine Windstärke von mindestens 8 hatte und Regenschäden nur dann übernommen, wenn die Fenster nachweislich geschlossen waren. Sturmfluten und Lawinen gehören auch nicht mit zum Standard. Das gilt auch für Schäden, die durch einen Rückstau im Kanalsystem entstanden sind, für Überschwemmungen und Hochwasser und für Schäden durch Grundwasser.
Wenn Sie in einem Gebiet wohnen, wo einer dieser Fälle passieren kann, dann sollten Sie direkt nachfragen, was eine Zusatzversicherung kostet und ob es überhaupt beim Versicherungsunternehmen möglich ist, sich gegen diese Fälle zu versichern.
Doch was ist eigentlich alles versichert?
Wie der Name schon sagt, ist in erster Linie der Hausrat versichert, also all die Dinge, die Sie zum täglichen Leben brauchen. Dazu gehören natürlich die Möbel und die Dinge des täglichen Komforts, wie zum Beispiel der Computer, der Fernseher oder die Stereoanlage, sowie Haushaltsgeräte, Musikinstrumente, Gartengeräte, Sportausrüstungen, Campingausrüstungen, Gartengeräte und Werkzeuge. Aber auch Kleidung, Sparbücher und Bargeld sind mit der Hausratversicherung abgedeckt, wobei es im Fall von Sparbüchern und Bargeld noch Sonderregeln gibt.
Bei diesen sieht es so aus, dass Wertsachen und Schmuck eingeschränkt sind, denn diese werden nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet, der meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt ist. Höchstgrenzen gibt es ebenso für Trickdiebstahl, Bargeld und Sparbücher. Je nach Versicherungsvertrag fallen diese Höchstgrenzen unterschiedlich aus, so dass Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote einholen sollten. Es können in der Regel abweichende Grenzen vereinbart werden
Es gibt natürlich auch Dinge, bei denen es je nach Versicherungsunternehmen unterschiedliche Standpunkte gibt, so dass sie bei den einen mit inbegriffen sind, während sie bei anderen zusätzlich versichert werden müssen. Zu solchen fällen gehören zum Beispiel Wasserschäden, die auf ein defektes Aquarium oder Wasserbett zurückzuführen sind. Diese Wasserschäden sind nämlich keine Leitungswasserschäden mehr, da als Leitungswasser im versicherungsrechtlichen Sinne nur Wasser zählt, das direkt aus der Leitung kommend einen Schaden verursacht. Wasserbetten und Auarien können aber meist gegen Zuschlag mitversichert werden. Auch für Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden gibt es unterschiedliche Regelungen.
Die Hausratversicherung bezieht sich in einigen Fällen nicht nur auf Dinge innerhalb der Wohnung. Im Fall von Garagen, Trockenräumen oder Waschküchen ist Ihr Hab und Gut oft ebenfalls versichert, wenn sich die Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Wohnung befinden. Es gibt hierfür auch darüber hinausgehende Regelungen zur Außenversicherung.
Im Falle eines Umzugs müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr Hausrat nicht versichert ist. Es gibt für diesen Fall eine Übergangszeit von zwei Monaten. Das heißt, dass Ihre Sachen für diesen Zeitraum sowohl in der alten, als auch in der neuen Wohnung versichert sind.
Einen ganz besonderen Fall stellt der Urlaub dar, denn sofern Sie nicht länger als drei Monate von Zuhause weg sind, greift die Hausratversicherung auch in Ihrem Feriendomizil. Auch hier lohnt es sich also einen Hausrat Versicherungsvergleich durchzuführen. Das heißt, dass bei einem Einbruchdiebstahl Ihre Reisekoffer und der Inhalt auch dort versichert sind, wobei diese Absicherung jedoch nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme erfolgt. Eine weitere Variante ist eine festgelegte Höchstgrenze, die im Versicherungsvertrag festgehalten wird.
Was nicht versichert ist
Nicht mit der Hausratversicherung abgedeckt sind Dinge wie zum Beispiel Einbauküchen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Allerdings gibt es auch hier unterschiedliche Standpunkte bei den Versicherern, so dass einige Versicherer auch fest mit dem Gebäude verbundene Dinge, wie zum Beispiel Markisen, Einbauküchen oder private Antennen mit abdecken. Bedingung dafür ist jedoch, dass diese Dinge mit in die Versicherungssumme eingerechnet werden, was natürlich die Versicherungssumme und die Beiträge erhöht. Ansonsten gehören Einbauküchen ebenso wie zum Beispiel sanitäre Anlagen, Türrahmen oder andere fest mit dem Gebäude verbundenen Dinge in den Wirkungsbereich der Gebäudeversicherung. Bei fast allen Hausratversicherern ist es grundsätzlich so, daß vom Mieter in eine Wohnung eingebrachten Dinge, die Gebäudebestandteil darstellen können (z.B. die Einbauküche des Mieters), auch in der Hausratversicherung des Mieters und nicht über die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers versichert sind.
Auch einige Sportgeräte, wie zum Beispiel Sportflugzeuge oder Boote (ab einer bestimmten Größe) werden nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
WICHTIG: Gegen sogenannte Elementarschäden, wie zum Beipsiel Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Vulkanausbrüche oder Überschwemmungen, kann man sich zwar bei den meisten Versicherungen mit einer Zusatzversicherung absichern, jedoch sinkt die Möglichkeit hierfür dazu im gleichen Verhältnis, wie die Gefahr je nach Region steigt.