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Warum eine Rechtsschutzversicherung?

Warum eine Rechtsschutzversicherung?



Diese Frage ist ganz schnell beantwortet, denn die Rechtschutzversicherung ist dazu da, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Doch das große Problem ist von vornherein immer die Frage: Wer hat denn jetzt überhaupt Recht? Um das zu regeln gibt es inzwischen mehr Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, als wir alle überschauen können.

Und es ist in der heutigen Zeit immer häufiger der Fall, dass zwei Parteien aufgrund dieser Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen miteinander in Konflikt kommen. In einem solchen Konflikt ist es für Sie beruhigend, wenn Sie sich auf einen starken Partner verlassen können, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft und Sie gegen die immens hohen Kosten eines Prozesses schützt: die Rechtsschutzversicherung.

Das Prozesskostenrisiko
Als Prozesskostenrisiko bezeichnet man das Risiko, im Falle einer Niederlage in einem gerichtlichen Verfahren je nach Urteil die eigenen Kosten und die der Gegenpartei tragen zu müssen. Die Höhe des Prozessrisikos finden Sie hier.

Die Kosten eines Prozesses
Wir haben Ihnen ja schon anhand einer Tabelle gezeigt, wie sich die Kosten eines Prozesses schnell nach oben hin entwickeln. Aber wie kommt es zu diesen Kosten, die sich je nach Streitwert fast auf Augenhöhe, in der zweiten Instanz sogar schnell oberhalb des eigentlichen Streitwerts befinden?

  • Der Rechtsanwalt: In den meisten Rechtsstreitigkeiten wird man ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes kaum in der Lage sein, den Prozess zu führen. Doch ohne ein Honorar kann dieser nicht tätig werden.

  • Die Gerichtskosten: Der Staat stellt dem Bürger seine Gerichte zur Verfügung, da er Zuständig für Recht und Ordnung ist. Das kann natürlich kostenlos geschehen, da auch die am Gericht beschäftigten Personen (Richter, Protokollanten etc.) bezahlt werden müssen. Auch die nötigen Auslagen, die das Gericht zur Führung des Verfahrens hatte, fallen mit in diesen Bereich. Wie hoch die Gebühren für das Gericht sind, wird nicht durch eine festgelegte Pauschale geregelt, sondern richtet sich immer nach der Höhe des Streitwertes. Geregelt wird die Höhe der Staffelung durch die Gerichtskostenverordnung (GKV). Diese besagt unter anderem auch, dass die Mindesthöhe bei 25 Euro liegt, was einem Streitigwert bis zu einer Höhe von 300 Euro entspricht.

  • Die Kosten des Gegners: Je nach Urteil kann es passieren, dass Sie auch die Kosten der gegnerischen Partei übernehmen müssen. Wer die Kosten zu tragen hat, oder ob der Staat die Kosten des Prozesses übernimmt, wird immer am Ende der Verhandlung bekannt gegeben.

  • Zeugengelder: Muss ein Zeuge vor Gericht aussagen, so muss auch dieser für seine Fahrtkosten und den Zeitaufwand entschädigt werden. Für die Fahrtkosten mit dem eigenen PKW gibt es hier eine Kilometerpauschale. Beim Zeitaufwand wird der entstandene Verdienstausfall ausgeglichen, den der Zeuge hatte. Allerdings darf der Verdienstausfall die Höhe von 17 Euro die Stunde nicht überschreiten. Bei der Berufung auf ein oder zwei Zeugen ist der Aufwand also nicht sehr groß. Anders sieht es aus, wenn sehr viele Zeugen benannt werden, wie zum Beispiel in einem Verfahren, dass mit einem Fußballspiel oder einer anderen großen Menschenversammlung zusammenhängt. Dann können sich die Zeugengelder schnell zu einem Posten entwickeln, der in die Tausende geht. Die Höhe der Zeugengelder ist im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

  • Die Honorare für Sachverständige: Bei Verkehrsunfällen, Schäden an Häusern und in vielen anderen Bereichen bedarf es der Zuhilfenahme von Sachverständigen, die sich ihre Arbeit sehr gut Honorieren lassen. Der Stundenlohn für Sachverständige erreicht schnell einen Stundenlohn, der bis zu einer Höhe von fast 100 Euro wächst. Wenn es sich um ein sehr schwieriges Gutachten handelt, können für die Erstellung auch schnell 1000 Euro zusammenkommen. Auch hier werden die Kosten im Justizvergütung- und Entschädigungsgesetz geregelt.

  • Strafkautionen: Durch das Hinterlegen einer Strafkaution kann erreicht werden, dass der Strafverdächtige bis zur gerichtlichen Verhandlung auf freiem Fuß bleibt. Erscheint der Strafverdächtige bei der Gerichtsverhandlung, so wird die Strafkaution wieder zurückerstattet.

Sie können also ohne Rechtschutzversicherung das Prozesskostenrisiko eingehen, obwohl zum Beispiel durch schwierige Beweisführung nicht immer sichergestellt ist, dass sie den Prozess auch tatsächlich gewinnen, oder aber sie verzichten auf den Prozess und damit auch auf die Durchsetzung Ihres Rechtes.

Die Möglichkeiten

Es wurden in der Vergangenheit immer wieder verschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers in die Wege geleitet, um die erdrückenden Kosten für alle zu mindern, die wirtschaftlich und sozial nicht so gut gestellt sind. Das Ziel dabei war eine Gleichstellung die verhindern soll, dass die besser Gestellten auf genau diesen Umstand bauen. Seit 1980 gibt es daher die Prozesskostenhilfe in der Form, wie sie bis heute bekannt ist. Wer diese in Anspruch nehmen will, muss aber zum einen seine Einkommensverhältnisse vor der zuständigen Behörde offenlegen und auch detailliert erklären, warum die Verteidigung seiner Rechte wirklich rechtens ist.

Die Prozesskostenhilfe muss zurückgezahlt werden, es sei denn, dass das eigenen Einkommen unterhalb einer dafür festgesetzten Grenze liegt. Im Falle der Rückzahlung geschieht das für gewöhnlich Ratenweise.

Doch trotzdem ist hier noch nicht unbedingt für Gleichheit gesorgt worden, denn die Prozesskostenhilfe übernimmt im Falle einer Niederlage nicht die Kosten für die wirtschaftlich schwache Partei. Auch andere Institutionen, wie zum Beispiel Mietervereine oder Automobilclubs die auch Rechtshilfe gewähren, übernehmen immer nur einen Teil und übernehmen nur den eigenen Anwalt. Fremde Kosten werden auch hier nicht getragen.

Da also trotz aller gebotenen Hilfe das Prozesskostenrisiko nach wie vor besteht, bleibt der Rechtsweg für wirtschaftlich schwach gestellte Personen oftmals versperrt.

Die Lösung ist eine Rechtschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in allen eben genannten Fällen weiter und beschränkt sich dabei nicht auf einzelene Bereiche, wie die Prozesskostenhilfe oder die Hilfe privater Verbände, Organisationen oder Vereine. Damit hat sie einen deutlich höheren Stellenwert und sorgt für Gleichheit vor dem Gesetz.

Die wichtigsten Leistungen

  • Sie zahlt alle Kosten des Rechtsschutzes, also auch Nebenkosten und gegebenenfalls die Kosten des gegnerischen Anwalts.
  • Sie hilft Ihnen in allen Lebensbereichen, die versicherbar sind.
  • Sie stellt mit ihrer Hilfe den wirtschaftlich Schwächeren auf gleiche Höhe zur Gegenpartei.
  • Der Anspruch auf Rechtshilfe wird vertraglich zugesichert.

Machen Sie jetzt Ihren direkten Versicherungsvergleich in unserem Tarifrechner.














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