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Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000

Der Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB 2000



Der Privat-Rechtsschutz ist der passende Rechtsschutz für Sie, wenn Sie, Ihr Partner oder beide einer freiberuflichen, gewerblichen oder sonst einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und Ihre Familie absichern wollen. Er entspricht in seinen Leistungen dem Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, wie er in § 25 ARB 2000 beschrieben ist, wurde aber auf das größere wirtschaftliche Risiko der Selbstständigen zugeschnitten. Ihr Vorteil ist, dass durch diese Sondierung die Prämien für den Versicherungsnehmer höher sind.
Ein Beispiel: Ihrer Familie entsteht ein Schaden durch fremdes Verschulden. Da Ihr Risiko im Falle eines Prozesses höher ist als bei einem Arbeitnehmer, der ja im Gegensatz zu Ihnen im Ernstfall staatliche Unterstützung bekommt, bekommen Sie auch einen höhere Unterstützung seitens der Versicherung, da ansonsten schnell die Existenz der ganzen Familie bedroht ist.

Dabei greift die Privat-Rechtsschutzversicherung nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich einer nicht-selbstständigen Tätigkeit, wie zum Beispiel durch den Partner. Es ist also für die ganze Familie gesorgt.

Doch wer ist mitversichert?

Im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige sind folgende Personen versichert:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr im Versicherungsschein genannter Partner, egal ob selbstständig oder nicht
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen Kinder, wenn diese nicht älter als 25 Jahre sind.

Die volljährigen Kinder dürfen noch nicht dauerhaft im Berufsleben stehen. Als Ausnahmen dazu gelten allerdings Praktika, Referendardienst, Schüler und Studenten mit Nebenjobs, die Berufsausbildung und der Wehr- bzw. Ersatzdienst.
Der Leistungsumfang bei diesem Versicherungsschutz beinhaltet folgende Arten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a ARB 2000)
  • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b ARB 2000)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d ARB 2000)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e ARB 2000)
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f ARB 2000)
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h ARB 2000)
  • Straf-Rechtschutz (§ 2i ARB 2000)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j ARB 2000)
Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht (§ 2k ARB 2000)












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