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Straf-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz



Der Strafrechtsschutz gewährt Ihnen die Verteidigung für den Fall, dass es zu einem Vorwurf des Verstoßes gegen eine Vorschrift aus dem Strafrecht kommt. Dazu gehören keine Steuerstraftaten. Die Erklärung dafür ergibt sich aus der Tatsache, dass Steuerstraftaten immer nur vorsätzlich begangen werden können, wie zum Beispiel im Fall der Steuerhinterziehung. Es gibt bei den Rechtsschutzversicherungen einen Vorsatz-Ausschluss, der bei einem Vorsatz generell greift und die Leistungen seitens der Versicherung ausschließt.

Sind Sie als Versicherter mit einer Geldbuße oder Geldstrafe nicht unter 250 Euro bestraft worden, so deckt der Strafrechtsschutz folgende Strafvollstreckungsmaßnahmen ab:

  • Zahlungserleichterungsverfahren
  • Strafaussetzungsverfahren
  • Strafaufschubverfahren
  • Gnadenverfahren

Man unterscheidet beim Straf-Rechtsschutz zwischen dem Straf-Rechtsschutz  für Verkehrsvergehen und den Straf-Rechtsschutz bei sonstigen Vergehen. Die gängigsten Vergehen sind
Bei Verkehrsvergehen:

  • Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr nach § 315b StGB
  • Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG
  • Verteilen, Ausgeben und Herstellen von Kennzeichen für den Missbrauch § 22a StVG
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG
  • Fahrerflucht oder unerlaubtes entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB
  • Gefährdung des Schienen- / Straßenverkehrs nach § 315d StGB oder §315c StGB

Bei sonstigen Vergehen:

  • Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede nach §§ 185ff. StGB
  • falsche Verdächtigung nach § 164 StGB
  • Hausfriedensbruch nach § 123 StGB
  • unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB
  • Diebstahl nach § 242 StGB
  • Unterschlagung nach § 246 StGB
  • Hehlerei nach § 249 StGB
  • Betrug nach § 263 StGB
  • Begünstigung nach § 257 StGB
  • Urkundenfälschung nach § 286 StGB
  • Sachbeschädigung nach §§ 303 - 305 StGB

Der große Umfang des Straf-Rechtsschutz macht ihn zu einem sehr wichtigen Bestandteil in Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Der Strafrechtsschutz gehört zum Privat- und Berufsrechtsschutz.












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