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Krankenversicherungen - gesetzlich und privat

Bei Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen zwei Arten: der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der gesetzlichen Krankenkasse, die ein Teil des Gesundheits- und des Sozialversicherungssystems ist. Hier kann der Versicherungsnehmer nur zwischen diversen Innungs-, Betriebs, Ersatz- und Ortskrankenkassen wählen.
Wer sich privat Krankenversichern will, der muss entweder Freiberufler, Selbstständiger oder Beamter sein, oder aber er muss mit seinem Einkommen über der sogenannten Pflichtgrenze liegen. Das heißt, dass er sein Jahresgehalt oberhalb einer vom Gesetzgeber festgelegten Grenze liegt. In dem Fall hat man die freie Wahl, ob man sich privat Versichern will, oder aber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt.
Es gibt inzwischen einige Zusatzversicherungen, die als Erweiterung der gesetzlichen Krankenkassen funktionieren und diese so den Versicherten schmackhafter machen sollen.

Zweifelsohne ist die Krankenversicherung unverzichtbar, denn die Gesundheit ist wohl unser höchstes Gut. In der heutigen Zeit können dabei eine komplizierte Operation, ein Aufenthalt im Krankenhaus oder eine chronische Erkrankung schnell sehr teuer sein und das eigene Budget sprengen.

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen sind von ihren Leistungen in der Regel um einiges Umfangreicher als die gesetzlichen, die nur die Leistungen abdecken, zu denen sie gesetzliche verpflichtet sind. Allerdings variiert der Leistungsumfang der privaten, je nachdem, welchen Tarif man nimmt. Möglich sind:
  • Je nach Vereinbarung kann das Krankentagegeld bis zur Höhe des Nettoeinkommens festgelegt werden
  • Bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen, wie zum Beispiel bei Kronen, Implantaten und ähnlichem, zahlen die privaten Krankenversicherungen zwischen 50 und 100 Prozent. Im Rahmen der Kieferorthopädie liegen die gebotenen Leistungen bei 60 bis 100 Prozent.
  • Bei Krankenhausaufenthalten ist eine Unterbringung im Zweibett- oder Einzelzimmer, sowie eine Behandlung durch den Chefarzt möglich.
  • Der Schutz durch die Krankenversicherung besteht in ganz Europa, weltweit für die Dauer von einem Monat.
  • Privatpatienten können bei Krankenhäusern, Zahnärzten und Ärzten frei wählen und unterliegen nicht den sogenannten Kassenärzten oder anderen zugelassenen stationären Einrichtungen.
  • Es werden für die behandelnden Ärzte und Zahnärzte deutlich höhere Honorare bezahlt. Die liegen in der Regel etwa beim 2,3-fachen Satz der Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte. Auch die Behandlungen bei Heilpraktikern werden für gewöhnlich bis zu einem bestimmten Punkt übernommen.
  • Die Kosten für Arzneimittel werden bei privaten Krankenversicherungen komplett übernommen. Einzige Einschränkung: Heilmittel, wie zum Beispiel bei der Krankengymnastik. Hier werden aber in der Regel auch 80 – 100 Prozent getragen.
  • Die Leistungen bei Hilfsmitteln wie Kontaktlinsen und Brillen sind die Leistungen in der Regel deutlich umfangreicher.
  • Bei den Fahrtkosten sind die Angebote unterschiedlich. Im Schnitt werden aber Krankentransporte bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern getragen.

Doch es gibt auch eine Kehrseite der Medaille, denn einige Leistungen sind nicht im Leistungspaket der privaten Krankenversicherungen enthalten. Wenn es sie gibt, dann meistens nur in einem recht begrenzten Rahmen. Aber schauen wir uns diese Dinge doch einmal genauer an.

  • Es gibt bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung, bei der die Kinder und der Ehepartner automatisch mit abgedeckt sind. Für diese muss also ein gesonderter Beitrag gezahlt werden.
  • Auch in dem Fall, dass Sie Erziehungsgeld oder Krankengeld beziehen, müssen Sie weiterhin die Beiträge für die private Krankenversicherung in voller Höhe zahlen. Bei der gesetzlichen ist das nicht der Fall.
  • Bei psychotherapeutischen Behandlungen erhalten Sie in der Regel nur eine begrenzte Anzahl an Sitzungen erstattet. In vielen Fällen gibt es bei der privaten Krankenversicherung gar keine Übernahme der Kosten.
  • Aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie es gewohnt, dass es einen offenen Hilfsmittelkatalog gibt. Den gibt es nur bei sehr wenigen privaten Versicherungsgesellschaften.
  • Bei der privaten Krankenversicherung gehören weder die häusliche Krankenpflege, noch eine Haushaltshilfe zum Leistungsangebot und müssen auf andere Weise finanziert werden.
  • Wenn es um Kuren oder andere Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geht, so bekommen Sie diese nur durch gesonderte Tarife.

Diese Punkte lassen sich im Normalfall aber bei Absprache mit der Versicherung klären. Unser Tipp: Achten Sie gerade bei besonders günstigen Tarifen auf den Leistungsumfang. Oftmals haben diese gut klingende Namen wie „Basistarif“ oder „Kompakttarif“ und locken neue Einsteiger zwar mit mehr als günstigen Preisen, lassen aber so viele Leistungen vermissen, dass Sie durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geschlagen werden. Auch ohne diese Form an Angeboten ist es möglich, sehr günstige Tarife zu finden.

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