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Schadenersatz-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz



Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist der Teil der Rechtsschutzversicherung, der ihnen hilft, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das heißt, dass seine Aufgabe darin besteht, dass Sie Ihre Forderungen bekommen. Er ist nicht dafür zuständig, dass er Sie vor Schadenersatzansprüchen durch andere schützt. Das fällt in den Bereich der Privat-Haftpflichtversicherung. Der Schaden kann hierbei entweder ideeller Natur (wie zum Beispiel Schmerzensgeld, Ehrenverletzung etc.), oder aber materieller Natur sein (Arztkosten, Reparaturkosten, Verdienstausfall).

Der Schadenersatz-Rechtschutz hilft Ihnen auch, wenn Sie bestimmte Handlungen durch andere unterbinden wollen, die Sie schädigen. Als Beispiel nehmen wir hier den allbekannten Nachbarn, der Sie durch eine permanente Lärmentwicklung auch innerhalb der Ruhezeiten um den verdienten Schlaf bringt.

Der wohl bekannteste Fall, in dem der Schadenersatz-Rechtschutz seine Arbeit aufnimmt, ist der Verkehrsunfall, denn hier geht es in der Regel sowohl um Sach- als auch um Personenschaden, der gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht wird.
Die Versicherung kann auch als vorbeugender Anspruch nutzbar sein, wenn zwar noch kein direkter Schaden verursacht wurde, ein solcher allerdings zu befürchten ist.

Es gibt natürlich auch einige Ansprüche, die ohne eine besondere Einigung mit der Versicherung normalerweise nicht zum Bestandteil der Schadenersatz-Rechtschutzversicherung gehören. Das sind:

  • Ansprüche auf Vertragserfüllung: hierzu gehören unter anderem die Zahlung von Reparaturentgelt oder die Lieferung einer bezahlten Ware
  • Schadenersatz bei Nichterfüllung: Sie bekommen als Beispiel nicht die bezahlte Ware und wollen die Differenz zwischen dem vertraglich festgelegten Preis und den höheren Kosten für die durch Nicht-Lieferung ersatzweise angeschaffter Ware erstattet bekommen.
  • Ansprüche wegen verspäteter Lieferung: Sie wollen den Schaden ersetzt bekommen, der Ihnen durch eine verspätete Lieferung entstanden ist.
  • Ansprüche wegen mangelnder Erfüllung: Sie wollen den Kaufpreis nach unten drücken, da die Ware beim Transport beschädigt wurde.
  • Öffentlich-rechtliche Entschädigungen: als Beispiele sind hier unrechte Inhaftierung, Schaden durch Enteignung oder auch der unrechte Verlust des Führerscheins zu nennen, wobei es allerdings im letzten Fall eine praxisorientierte Auslegungsregel gibt, die dem Geschädigten den Rechtsschutz gewährt
  • Ansprüche auf Löschung, Sperrung, Berichtigung oder Auskunft gespeicherter Personendaten
  • Ansprüche aus der Verletzung eines sachbezogenen Rechts an Gebäuden und Gebäudeteilen, sowie an Grundstücken

Die meisten dieser Ansprüche werden jedoch in anderen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.












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