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Steuern sparen durch Altersvorsorge. Nutzen Sie die staatlichen Vorteile!
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Staatlich gefördertes Geld fürs Alter ansparen. Was kann rentabler sein?
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Steuerliche Behandlung und Verfügbarkeit bei der Rürup-Rente

Rürup-Rente - Verfügbarkeit, Sonderausgabenabzug und Hinweise

Die Rürup-Rente ist als Altersvorsorge gedacht und von daher in ihrer Flexibilität natürlich recht eingeschränkt. Da es hier Steuervergünstigungen durch den Staat gibt, achtet dieser auch sehr auf die Umsetzung und hat das Regelwerk für Rürup-Produkte sogar noch schärfer gemacht als für die Riester-Rente. Das macht sich zum Beispiel in der Auszahlung bemerkbar, die sich frühestens zum vollendeten 60. Lebensjahr realisieren lässt. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist es hier auch nicht möglich, sich 30 Prozent des Kapitals, geschweige denn das komplette Kapital, auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Die geht nur über monatliche Rentenzahlungen.

Die Beitragszahlungen können in einem begrenzten Maße anpassungsfähig gestaltet werden, jedoch beschränkt sich diese Flexibilität auf eine Dynamik oder die Möglichkeit, bei Gelegenheit Einmalzahlungen zu leisten. Wir empfehlen hier ganz klar die Einmalzahlungen, da Sie sich nicht mit ständig steigenden Kosten für die Rürup-Rente belasten müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vererbbarkeit des Kapitals, denn diese ist nicht vorhanden. Falls Sie vorhaben, mit Hilfe des von Ihnen angesparten Kapitals nach Ihrem Ableben einen Schutz für Ihre Hinterbliebenen zu schaffen, so muss dies jedoch vertraglich festgehalten werden und kostet zusätzliche Beiträge für den Hinterbliebenenschutz. Dann jedoch bekommen Ihre Angehörigen eine monatliche Rente. Das gleiche gilt auch in dem Fall, in dem Sie die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbinden wollen.

Wie viel von den Beiträgen ist steuerlich Absetzbar?

Dieser Punkt gehört zu den ganz großen Vorteilen der Rürup-Rente, denn innerhalb eines Jahres können Sie bis zu 20 000 Euro an Beiträgen von der Steuer absetzen. Wenn Sie verheiratet sind und beide dieses Modell der Altersvorsorge nutzen, so verdoppelt sich dieser Betrag natürlich. In der Realität sieht es so aus, dass seit 2008 66 Prozent der tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können, was einer Summe von 13 200 Euro entspricht. Bis zum Jahr 2025 wird dieser Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent angehoben, bis die volle Höhe der eben angesprochenen Summe von der Steuer abgesetzt werden kann. Das nimmt Ihnen natürlich eine ganze Menge von der Steuerlast, wenn Sie über ein sehr hohes Einkommen verfügen, denn Sie behalten natürlich trotzdem die Sonderausgabenabzüge für Ihre anderen Versicherungen.

Doch eine Einschränkung gibt es, denn nicht nur Ihre eigenen Beiträge die Rürup-Rente werden in diese Summe mit einbezogen, sondern auch alle Beiträge, die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu kommen noch die Anteile, die gegebenenfalls Ihr Arbeitgeber beisteuert und alle Beiträge, die Sie in berufsständische Versorgungseinrichtungen investieren. Falls alle dieser Punkte auf Sie zutreffen und dadurch der Freibetrag schon an seine Grenzen kommt, so ist die von Ihnen nutzbare Steuererleichterung natürlich nicht sehr hoch.

Wichtiger Hinweis: Auch die Rürup-Rente fällt natürlich mit unter das Alterseinkünftegesetz und unterliegt somit der nachgelagerten Besteuerung. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach, in wie weit sich das auf Ihre Rente auswirkt, da diese die aktuellsten Informationen und Tabellen vorliegen haben.

Unsere Hinweise für die private Basisrente

Sie sollten vor dem Abschluss einer privaten Basisrente ein Auge auf den Vertrag werfen und schauen, ob dieser auch einen Wechsel des Versicherungsanbieters zulässt. Dies wird in vielen Fällen gewährt, kann für Sie jedoch Kosten bedeuten, die das Versicherungsunternehmen nicht im Vorfeld angeben muss.

Achten Sie auch auf die Möglichkeit für flexible Beitragszahlungen. Gerade wenn Ihr Gehalt nicht immer gleichbleibend ist, macht sich diese Möglichkeit bezahlt. Auf eine Dynamik sollten Sie verzichten.

Falls Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen, sollten Sie schauen, ob nicht die betriebliche Altersvorsorge oder die Riester-Rente für Sie interessanter ist. Diese sind in der Regel so lange die bessere Wahl, bis Ihr Gehalt die geförderten Höchstbeträge erreicht hat und sie kein Anrecht auf eine Förderung durch den Staat im Rahmen der Riester-Rente haben.

Flexibilität ist in der heutigen Zeit sehr wichtig. Beschränken Sie sich nicht nur auf die Rürup-Rente, sondern setzen Sie auf eine Kombination mit anderen Anlagemöglichkeiten.

Die Rentenzahlungen sollten Sie entweder teildynamisch oder volldynamisch gestalten, damit sie nicht der Inflation erliegen. Lassen Sie die Überschüsse bei der Rentenversicherung in die Bonusrente stecken, denn so erwarten Sie keine bösen Überraschungen.

Überlegen Sie gründlich, ob Sie lieber auf die fondsgebundene Rentenversicherung setzen, oder ob die einfachere und sichere Variante für Sie besser geeignet ist. Dies ist sehr stark von der Laufzeit des Vertrages abhängig. Natürlich liegt es auch immer an der Bereitschaft, ein Risiko einzugehen.

Achten Sie bei der einfachen Rürup-Rentenversicherung bitte auch auf die Höhe des garantierten Zinses, um wirklich das Optimum aus Ihrem Kapital zu holen.







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