Natürlich stellt sich die Frage, ob es nicht mehr Sinn macht, sich privat und auf eigene Faust um die Altersvorsorge zu kümmern. Es gibt jedoch ein paar gute Gründe für die betriebliche Altersvorsorge. Zu einem der wichtigsten gehört die gebotene Sicherheit, denn sie bekommen bei der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich die Garantie, dass das von Ihnen eingezahlte Kapital nicht verloren geht. Um dies zu in jedem Fall zu gewährleisten sind Ihre Ansprüche in vielen Fällen dadurch abgesichert, dass die ausführenden Einrichtungen für die betriebliche Rentenvorsorge dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) unterstehen. Die zweite Variante ist die Absicherung gegen Insolvenz durch den Pensions-sicherungs-Verein. Ihr Kapital wird also umfassend geschützt, denn diese beiden Einrichtungen schützen das von Ihnen durch die Entgeltumwandlung investierte Kapital von der ersten Minute an und garantieren, dass das Geld auch nach einer Kündigung nicht verloren geht. Anders liegt der Fall jedoch, wenn der ihre betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber finanziert wird. Dann sind Ihre Ansprüche erst geschützt, wenn sie als Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Zusage seit 5 Jahren gültig ist.
Doch natürlich hat die Betriebsrente auch eine Kehrseite: fehlende Flexibilität. Im Normalfall sieht es so aus, dass die laufenden Verträge nicht vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden können. Das nächste Problem stellen alte Verträge dar. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, so ist es nur in wenigen Fällen möglich, dass Sie das von Ihnen angesparte Geld mit in Ihre neue Anstellung übernehmen. Dieses Problem wurde im Jahr 2005 angegangen, allerdings gibt es noch keine Lösung für alle Formen der Betriebsrente. Bei Neuzusagen ist es jedoch inzwischen Möglich, im Rahmen von Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen das angesparte Kapital mitzunehmen und die Beiträge auf eigene Faust weiterzuzahlen. Einziges Problem: es gibt in einem solchen Fall keine Unterstützung oder Förderung durch den Staat. Wer auf diese jedoch nicht verzichten will, der kann das Kapital auch bei seinem alten Arbeitgeber liegen lassen und beim folgenden Arbeitgeber eine neue betriebliche Altersvorsorge in die Wege leiten. Das Geld ist nicht weg, sondern Sie bekommen auf diese Art und Weise später von beiden eine Betriebsrente gezahlt.
Ein weiterer Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist das eingeschränkte Angebot, denn Sie können bei der Betriebsrente nicht jede gewünschte Form der Kapitalanlage nutzen. Auf welche Art und Weise die Vorsorge umgesetzt wird, kann in vollem Umfang durch den Arbeitgeber bestimmt werden. In vielen Betrieben ist bereits ein Pensionsfonds oder auch eine Pensionskasse vorhanden, so dass auch von Ihnen in diese eingezahlt werden muss. Weigern Sie sich, so darf der Arbeitgeber darauf bestehen, dass eine Direktversicherung abgeschlossen wird. Der Grund dafür ist schnell erklärt. Da der Arbeitgeber durch die Menge an Verträgen bessere Konditionen aushandeln kann, steht ihm natürlich auch die Wahl der Versicherungsgesellschaft frei.
Die betriebliche Altersvorsorge ist also im Endeffekt für alle von großem Vorteil, die auf ihre Sicherheit bedacht sind und keine Motivation haben, ihr Geld auf eigene Faust möglichst gewinnbringend zu investieren.