Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wirklich gute Möglichkeit, um seine Altersvorsorge weiter auszubauen. Das für die Arbeit erhaltene Entgelt wird bei der betrieblichen Altersvorsorge schlicht nicht komplett ausgezahlt, sondern zu einem bestimmten Teil umgewandelt und in die Altersvorsorge investiert. Man nennt diese Form "Gehaltsumwandlung". Vorteile ergeben sich durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen und gleichzeitg Steuerersparnis. Doch ist dies nicht in allen Fällen möglich, da der Arbeitgeber mitspielen muß. Wer an einen verbindlichen Tarifvertrag gebunden ist, der hat diese Möglichkeit nur, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag festgehalten ist. Seit langem wird die betriebliche Altersvorsoge in Form von Steuervorteilen durch den Staat unterstützt.
Die Formen der betrieblichen Altersvorsorge
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, wobei natürlich nicht alle die gleichen Renditen erzielen. Hierbei ist auch entscheidend, in welcher Form dies im Vertrag geregelt ist. Um ihnen einen Einblick in die verschiedenen Formen dieser Altersvorsorge zu geben, stellen wir Ihnen die gängigen Varianten einmal vor.
Es gibt sogenannte Unterstützungskassen, die die betriebliche Altersvorsorge frei in ihren Entscheidungen regeln. Dies tun sie entweder für nur ein, oder aber für mehrere Betriebe oder Unternehmen gleichzeitig. Frei bedeutet in diesem Sinne, dass sie selbst entscheiden, in welcher Form das Vermögen angelegt wird.
Pensionskassen werden ebenso von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Es handelt sich bei ihnen um Versorgungseinrichtungen, die in ihrer Form einer Lebensversicherungsgesellschaft nicht unähnlich sind.
Als Pensionsfonds werden die Beiträge die für die Altersvorsorge gedacht sind, direkt am Aktienmarkt angelegt. Die Pensionsfonds sind hierbei ebenfalls Einrichtungen, die vom rechtlichen Standpunkt aus selbstständig sind.
Bei einer Direktzusage erhält der Arbeitnehmer im Alter seine Bezüge direkt vom Arbeitnehmer und kann diese auf eigene Faust dazu verwenden, um damit Rücklagen zu schaffen oder es anzulegen. Man spricht hierbei auch von einer unmittelbaren Versorgungszusage oder Pensionszusage.
Der Arbeitnehmer hat natürlich auch die Möglichkeit, für seine Arbeitnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung abzuschließen. In diesem Fall spricht man von der Direktversicherung.
Doch diese fünf Varianten treffen nicht immer zu. Es kommt vor, dass Betriebe keine festen Rentenzusagen geben, sondern stattdessen nur feste Zuschüsse zahlen, die für eine Pensionskasse oder eine Lebensversicherung genutzt werden. Doch wie unterscheiden sie sich nun in der Rendite? Pensionskassen und auch die Direktversicherungen bieten Ihnen eine garantierte Mindestverzinsung, allerdings fällt hier die Rendite nicht so hoch aus, da mit wenig Risikobereitschaft gearbeitet wird. Dadurch ähneln sie private abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Sie haben jedoch den Vorteil, dass sie im Rahmen der betrieblichen Rente oftmals um einiges günstiger sind, da die Betriebe durch die Menge der abgeschlossenen Verträge in der Lage sind, bessere Konditionen auszuhandeln.
Pensionsfonds wiederum bringen keine garantierten Mindestverzinsungen mit. Die einzige Garantie gibt es hier auf die eingezahlten Beiträge, die auf jeden Fall erhalten bleiben. Die Verzinsung ist sehr schwankend, da hier das Geld an der Börse investiert wird und somit abhängig von der Lage auf dem Finanzmarkt und der wirtschaftlichen Fähigkeit des mit dem Geld arbeitenden Unternehmens. Durch das wirtschaften an der Börse können jedoch auch deutlich höhere Renditen erzielt werden. Viele Unternehmen setzen jedoch auch einen großen Teil des Geldes auf recht sichere Anlagen. Das vermindert zwar den möglichen Gewinn, sichert jedoch auch in einem gewissen Maß die Tatsache, dass es nicht nur bei dem eingezahlten Kapital bleibt.
Bei den Unterstützungskassen und Direktzusagen wird der Ertrag durch andere Dinge beeinflusst, wie zum Beispiel durch die Dauer, die Sie in dem Betrieb tätig sind. Es ist auf dieser Basis natürlich nicht möglich, die am Ende erwirtschaftete Rendite im Vorfeld zu bestimmen. Auch kann es Zusatzleistungen geben, die sich negativ auf die Rendite auswirken. Hierzu gehört unter anderem die Absicherung von Angehörigen, falls es zu einem Todesfall kommt. Auch ein Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit oder bei Erwerbsminderung verursacht Kosten, durch die einiges an Geld nicht für die Altersvorsorge genutzt werden kann. Sie sollten sich überlegen, ob Sie in einem solchen Fall lieber auf eigene Faust Vorsorge treffen.