Home
>Kreditkarten Vergleich
>Baufinanzierung
>Kreditvergleich

Rürup Rente
Steuern sparen durch Altersvorsorge. Nutzen Sie die staatlichen Vorteile!
Rürup Rente Vergleich
Riester Rente
Staatlich gefördertes Geld fürs Alter ansparen. Was kann rentabler sein?
Riester Rente Vergleich

Die Versteuerung Ihrer Altersbezüge

Rentenzahlung und Versteuerung

Um einen Anspruch auf die Altersrente erheben zu können, muss die so bezeichnete Wartezeit erfüllt sein. Dass heißt, dass eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren gegeben sein muss. Zusätzlich muss eine bestimmte Altersgrenze erreicht sein, um einen Anspruch zu haben. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren, wobei jedoch auch die Möglichkeit besteht, in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Neben den langjährig Versicherten haben auch Arbeitslose, Schwerbehinderte und Frauen einen Anspruch auf Rente. Bei Arbeitsteilzeit ist der Anspruch auf Rente in vielen Fällen von den Jahrgängen abhängig.

Eine Sonderregelung ist natürlich für all diejenigen notwendig, die schon vor dem Eintritt des Rentenalters in den Ruhestand gehen, da die Belastungen für die Rentenkassen ansonsten deutlich zu hoch wären. In solchen Fällen werden für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 Prozent der vollen Rente abgezogen. Dies gilt nicht nur für den Zeitraum bis zum Rentenalter, sondern für die gesamte Zeit, in der die Rente bezogen wird.

Doch was passiert mit der Rente, wenn der Versicherte verstirbt?

In einem solchen Fall haben die Angehörigen normalerweise einen Anspruch auf die Rente, das heißt, dass die Kinder in dem Fall Halbwaisenrente, oder im Todesfall beider Eltern  Waisenrente bekommen. Im Falle des Ehepartners trägt diese Rente die Bezeichnung Witwer oder Witwenrente. Diese Rente gibt es in zwei Formen, als kleine oder als große Witwenrente, wobei die kleine Witwenrente 25 % der tatsächlichen Rente, und die große Witwenrente 45 % der tatsächlichen Rente entsprechen. Die große Witwenrente gibt es unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Der Hinterbliebene ist älter als 45 Jahre
  2. Der Hinterbliebene ist erwerbsgemindert
  3. Es sind minderjährige Kinder zu versorgen

Bei der Errechnung dieser Rente wird zum einen das Einkommen angerechnet, über das der Hinterbliebene verfügt, zum anderen gibt auch Einschränkungen bei jungen Menschen, da diese noch mehr Möglichkeiten haben, ihr Einkommen zu beeinflussen.

Steuern und Sozialversicherung in der Rente

Im Jahr 2004 kam es zu großen Veränderungen bei den Renten, da seit diesem Jahr auch Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Dies gilt nicht nur für die gesetzliche Rente, sondern auch für andere Versorgungsbezüge, die zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersvorsorge stammen.

Hinzu kommt, dass auch Rentner seit 2006 Steuern zahlen. Ursache hierfür ist das Alterseinkünftegesetz, welches eine langsam steigende Besteuerung der Rente festlegt. Das heißt, dass seit 2006 (Renteneintritt) etwa die Hälfte der Rente versteuert werden muss. Wie hoch dieser Anteil ist hängt davon ab, wann genaue der Eintritt in die Rente war. Dieser Anteil wird dann jährlich bis zum Jahr 2020 um jeweils 2 Prozent erhöht. Ab 2020 steigt der zu versteuernde Teil dann jährlich um 1 Prozent an. Nach dieser Methode wird für alle, die seit dem 01.01.2006 in Rente gehen im Jahr 2040 die Rente zu 100 Prozent zu versteuern sein.

Doch können hier auch Abzüge geltend gemacht werden. Zu diesen Abzügen gehören unter anderem auch notwendige Haushaltshilfen, Versicherungen und Werbekosten.

Steuervergünstigungen für Erwerbstätige

Um hier die Last für die Rente nicht zu groß zu machen, gibt es Steuervergünstigungen für alle Erwerbstätigen. Das heißt, dass alle Aufwendungen, die für die Altersvorsorge nötig sind, von der Steuer absetzbar sind. Dazu gehören verschiedene Varianten der Altersvorsorge. Bei der gesetzlichen Altersvorsorge kann zum Beispiel nicht nur der eigene Anteil, sondern auch der des Arbeitgebers abgesetzt werden. Auch gibt es private Leibrentenversicherungen und andere Vergleichbare Varianten, deren Beiträge absetzbar sind. Als gutes Beispiel hierfür kann die Rürup-Rente genannt werden. Ebenso gehören Versorgungseinrichtungen dazu, die durch einen bestimmten Berufsstand gegeben werden.







Altersvorsorge Menü

Datenschutz Impressum
Home