Sonderfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie bei den meisten Versicherungen gibt es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einige Sonderfälle, die berücksichtigt werden müssen. Diese Sonderfälle betreffen Hausfrauen und –männer, Auszubildende und Studenten, sowie auch Beamte. Diese Gruppen werden nach besonderen Regeln versichert.
Hausfrauen und –männer
Da diese Gruppe in der Regel über kein eigenes Einkommen verfügt oder nur mit Nebenjobs Geld in den Haushalt bringt, ist es für die betroffenen Personen schwer, überhaupt einen Versicherungsschutz zu bekommen. Nur etwa die Hälfte aller Versicherungsunternehmen wird Ihnen Versicherungsschutz gewähren, wobei die Leistungen stark eingeschränkt werden. Für gewöhnlich können Sie sich als Zugehöriger dieser Gruppe nur für Leistungen absichern, die zwischen 500 Euro und 1000 Euro liegen. Um diese zu bekommen muss auch eine völlige Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
Informieren Sie sich, welche Versicherungsunternehmen Ihnen die besten Leistungen zu möglichst wenig Geld bieten, damit der Versicherungsschutz auch finanzierbar bleibt.
Auszubildende und Studenten
Auszubildende und Studenten haben ebenfalls recht große Schwierigkeiten eine Versicherungsgesellschaft zu finden, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Auch hier wird die Rentenhöhe normalerweise auf eine Höhe von 500 Euro bis 1000 Euro begrenzt, was sich aber durch eine Nachversicherungsgarantie problemlos klären lässt. Ohne diese sollten Sie die Versicherung auf gar keinen Fall abschließen. Um während der Zeit der Ausbildung oder des Studiums einen Anspruch auf die Rente zu haben, muss in der Regel auch hier eine komplette Erwerbsunfähigkeit vorliegen.
Der Vorteil an einem frühen Beitritt ist zum einen der Gesundheitscheck, bei dem Sie in jungen Jahren keine Probleme haben dürften, und auf der anderen Seite der Beitrag, der um so geringer ausfällt, je jünger Sie sind.
Achten Sie bitte bei der Nachversicherungsgarantie darauf, dass Sie nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums ohne einen weiteren Gesundheitscheck die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente erhöhen können.
Beamte
Beamte sind zwar durch den Staat abgesichert, jedoch ist es in vielen Fällen kein Fehler, wenn Sie sich zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen.
Aufgrund der anderen Maßstäbe, die für Sie als Beamten gelten, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem Vertrag die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ enthalten ist. Für Sie als Beamten gilt folgende Regel: Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus Gründen der Gesundheit auf Dauer nicht in der Lage sind, Ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Sie werden unter solchen Voraussetzungen in den Ruhestand versetzt. Auch wenn Sie als Beamter im Zeitraum von 6 Monaten 3 Monate krank waren und nicht sichergestellt ist, dass Sie innerhalb der kommenden 6 Monate wieder gesund werden, kann eine Dienstunfähigkeit gegeben sein. Es gibt unterschiedliche Formulierungen für die Dienstunfähigkeitsklausel. Doch Vorsicht, denn nur wenn die Dienstunfähigkeitsklausel vollständig ist, können Sie sich sicher sein, auch wirklich den gewünschten Idealschutz zu erhalten. Nur so sind die Versetzung in den Ruhestand und Versetzung geregelt. Man spricht hier auch von einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel. Wir zeigen Ihnen, wie die Klausel aussehen sollte:
- „Ist die versicherte Person Beamter des öffentlichen Dienst, so gilt sie als vollständig berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“
- „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
Doch nicht jede Versicherung bietet diesen Versicherungsschutz an, so dass sich ein Vergleich nicht umgehen lässt.
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