Berufsunfähigkeitsversicherung: Pauschal- und Staffelregelung
Damit Sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung die volle Rentenzahlung erhalten ist bei vielen Versicherungsunternehmen vorausgesetzt, dass Sie eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent haben. Man spricht in diesem Fall von der Pauschalregelung. Andere Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mit einer Staffelung versehen, bei der Sie je nach Grad der Berufsunfähigkeit einen Teil der Rente gewilligt bekommen. Bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit würden Sie in diesem Fall nur die halbe Rente bekommen. Die volle Rente gibt es bei dieser Variante erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent. Das klingt zwar im ersten Moment nicht sehr vorteilhaft, hat aber auch seine gute Seite, denn Sie erhalten schon bei einer geringfügigen Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit eine Rente, die anteilig bemessen wird.
Es liegt in diesem Fall an Ihrer Bereitschaft, auch bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit sich nach einer erfüllbaren Tätigkeit umzusehen und nicht auf die Beeinträchtigung zu pochen. Wenn Sie in einer solchen Situation in anderen Gebieten weiterzuarbeiten, entsteht Ihnen kein ernsthafter finanzieller Schaden. Schauen Sie daher schon vor Abschluss der Versicherung, ob Sie in Ihrem Berufsfeld im Falle des Falles ausweichende Möglichkeiten haben.
Wenn Sie nur eine 25-prozentige Berufsunfähigkeit erleiden ist es nicht weiter kompliziert, den Schaden in Grenzen zu halten.
Es kann in allen Fällen immer wieder zu Streitigkeiten mit den Versicherern kommen, wenn es bei einer Staffelung um die richtige Einschätzung oder Einstufung des Berufsunfähigkeitsgrades geht. Daher empfehlen wir für die meisten Fälle eine Pauschalregelung. Unabdingbar bleibt jedoch immer das Einholen von ausreichenden Informationen im Vorfeld, sowohl für die Möglichkeit im Berufsleben, als auch die Versicherungsunternehmen betreffend.
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