Berufsunfähigkeitsversicherung und die Anpassung an neue Maßstäbe
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung braucht doch ein wenig Weitsicht, denn in Ihrer Planung sollten Sie die Veränderungen in Betracht ziehen, die sich im Laufe des Lebens ergeben. Zum einen sind das persönliche Aspekte wie die Gründung einer Familie oder das Steigen des eigenen Lebensstandards. Auf der anderen Seite stehen die äußeren Einflüsse, wie zum die Inflation, an die Ihre Rente angepasst werden sollte. Um solche Dinge nicht unberücksichtigt zu lassen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Das Erste ist eine Nachversicherungsgarantie, das Zweite ist die Dynamisierung. Beide Varianten können erfolgen, ohne dass es zu einer weiteren Gesundheitsprüfung kommt.
Bei der Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung im Nachhinein zu erhöhen, wenn es zu Änderungen in Ihrem Leben kommt und sich dadurch die Voraussetzungen grundlegend ändern. Das kann durch viele Faktoren passieren, wie zum Beispiel eine Heirat, einem voranschreiten der eigenen Karriere oder ähnlichem. Es kann aber auf keinen Fall schaden, wenn Sie zusätzliche dazu noch eine Dynamik mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren.
Die Dynamik bekommen Sie bei den meisten Versicherungsunternehmen automatisch für den Zeitraum vor dem Zustand einer Berufsunfähigkeit offeriert. Manche Versicherungsunternehmen lassen sich sogar darauf ein, dass es zu einer Dynamikvereinbarung nach dem Eintritt des Leistungsfalles, also der Berufsunfähigkeit kommt.
Die Dynamik an sich besagt, dass sich die Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Zeit in bestimmten Abständen um einen prozentualen Teil erhöht, wodurch natürlich auch die Beiträge angehoben werden. Es gibt für diese Dynamik keinen festgelegten Pflichtrahmen, so dass Sie jedes Jahr selbst entscheiden können ob Sie eine Erhöhung wünschen. Sie können dies auch genauso gut jedes zweite oder dritte Jahr machen. Nur ganz verzichten sollten Sie darauf nicht.
Wichtig: In der Regel hat die dreimalige Aussetzung der Dynamik einen kompletten Stop der Dynamik zur Folge und kann während der kompletten Laufzeit nicht wieder eingesetzt werden.
Informieren Sie sich vorher, bei welchem Versicherungsanbieter Sie die für Sie bestmögliche Lösung bekommen.
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