Teilkaskoversicherung in der Kfz Versicherung
Brand, Blitzschlag, Explosion
Versichert sind Schäden durch Feuer, der unmittelbare Einschlag eines Blitzes, sowie Schäden durch Explosion. Zu den Feuerschäden zählen keine Schmorschäden, wie sie z.B. durch eine brennende Zigarette entstehen können. Siehe: Versicherungsrechtliche Definition von Feuer.
Raub, Diebstahl inkl. Einbruch in das Fahrzeug
Versichert ist ein Raub, der Diebstahl des Fahrzeuges, sowie der Einbruch in das Fahrzeug. Ein Raub liegt vor, wenn das Fahrzeug unter Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib und Leben entwendet wird. Ein Diebstahl bezeichnet die Entwendung des Fahrzeuges. Ein Einbruch in das Fahrzeug liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgebrochen wurde und entsprechende Einbruchsspuren sichtbar sind. Versichert sind dann die Schäden des Einbruches selbst, als auch die gestohlenen Gegenstände, die zum Fahrzeug gehören. (Beispielsweise Autoradio) Nicht versichert sind Hausratgegenstände, wie z.B. im Auto liegende Fotoapparate, Jacken, oder Sonnenbrillen. Diese können im Rahmen der Hausratversicherung versichert werden. Ebenfalls nicht versichert ist der Vandalismus, wenn keine nachweisliche Einbruchsabsicht vorgelegen hat. Hierzu braucht man eine
Vollkaskoversicherung.
Haarwildschäden
Versichert ist der Zusammenstoß mit Haarwild. Nicht versichert ist das Ausweichen und die dadurch entstehenden Schäden. Einige Versicherer haben die Deckung in diesem Bereich erweitert. Manche Gesellschaften decken jetzt auch die Schäden bei Zusammenstößen mit Pferden, Kühen, Schafe und Ziegen.
Marderbiss an der Verkabelung
Der Marderbiss an der Verkabelung ist versichert. Nicht jedoch die Folgeschäden, wie beispielsweise Motorschäden.
Glasbruch
Versichert sind Schäden an den Scheiben sowie an Scheiben der Beleuchtungseinrichtung. Glasbruch bedeutet, das die Glasscheiben gebrochen sein müssen. Die betroffene Scheibe muß also einen Sprung haben. Reine Oberfläschenbeschädigungen, z.B. Kratzer, sind nicht versichert und auch nicht versicherbar. Ebenfalls nicht versichert sind Glasbruchschäden an Scheiben die nicht zum Fahrzeug gehören. Z.B. der Transport einer Glasscheibe.
Kurzschlußschäden an der Verkabelung. (ausgeschlossen sind Folgeschäden)
Kurzschlußschäden an der Verkabelung
Versichert sind Schäden durch Kurzschluß an der Verkabelung, nicht jedoch die hieraus möglichen Folgeschäden, wie beispielsweise ein Motorschaden.
Sturm, Hagel und Überschwemmung
Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung. Für die Versicherungsrechtliche Definition klicken Sie bitte einfach die jeweilige Schadenart an, um weitere Infos zu erhalten.
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