Als Einleitung möchten wir bei der Motorrad-Haftpflichtversicherung zunächst festhalten, dass im Fachjargon von der Gruppe der Krads gesprochen wird. Und diese sind ebenfalls nach der Straßenverkehrsordnung versicherungspflichtig, wie alle anderen Fahrzeuge auch. Doch da Motorräder und Autos bis auf den Motor nicht allzu viel gemeinsam haben, haben die Versicherer andere Voraussetzungen für die Findung der Tarife festgelegt, auch wenn es einige Parallelen gibt.
Die erste Parallele ist die Dauer der schadensfrei gefahrenen Jahre. Diese wirken sich direkt auf die Tarife aus, wobei hierfür die Maßeinheit der Schadensfreiheitsklasse (kurz SF) eingerichtet wurde. Wenn Sie es schaffen, in die Schadensfreiheitsklasse 8 zu kommen, dann sind Sie mit Ihrem Motorrad acht Jahre lang unfallfrei Gefahren und zahlen nur noch 35 Prozent des Beitrages, der bei der Schadensfreiheitsklasse 1 fällig wäre.
Aber auch die Eigenschaften des Krads spielen eine wichtige Rolle, so dass Sie ohne die Fahrzeugpapiere nicht weiter kommen. Unter anderem werden hier das Baujahr, die Erstzulassung, die Stärke des Motors in Kilowattstunden (KW) und noch einige Dinge mehr verlangt. Sie sollten also für den Abschluss der passenden Versicherung alle Papiere zur Hand haben.
Doch was wird versichert?
Versichert sind in erster Linie alle Personen- und Sachschäden, die Sie bei der Nutzung Ihres Krads im Rahmen eines Unfalls Dritten zufügen. Das Pensum reicht vom kleinen Lackkratzer bis hin zu einem Unfall mit Sach- und Personenschaden, der aufgrund seiner Folgen auch in den Millionenbereich gehen kann und somit Ihre Existenz finanziell wirklich bedrohen kann. Daher sollten Sie die Versicherungssumme auch auf gar keinen Fall zu niedrig ansetzen, sondern mit mindestens 3 Millionen Euro kalkulieren.
Die Versicherung stellt in erster Linie einen Schutz für Sie dar. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen nimmt auch die Motorrad-Haftpflichtversicherung die komplette Schadensregulierung für Sie in Angriff. Sie setzt sich mit den gegen Sie gestellten Ansprüchen auseinander, prüft deren Berechtigung und kümmert sich um die Zahlung berechtigter Ansprüche. Ist die Schuldfrage nicht sofort ersichtlich, so kümmert sich die Versicherung auch um die Prüfung des Falles und die rechtlichen Streitigkeiten. Daher sollten Sie niemals übereilt reagieren und sich durch den Druck des Unfallgegners allzu schnell zu einem Geständnis der Schuld hinreißen lassen.
Wenn Sie Ihr Motorrad auch bei selbstverschuldeten Unfällen geschützt haben wollen, dann sollten Sie überlegen, sich zusätzlich eine Kaskoversicherung zuzulegen. Diese deckt Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, falls es zum Totalschaden kommt und sichert Ihr Motorrad auch gegen Schäden, die durch Mutwillige Beschädigung durch Dritte entstehen. Natürlich deckt Sie auch alle Bereiche ab, die auch schon im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören unter anderem Sturmschäden, Diebstahl und Schäden durch Unfälle mit Haarwild.
Niemals verzichten sollten Sie dabei auf einen ausführlichen Vergleich, denn es ist unnötig, zu viel Geld zu bezahlen.