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Kfz-Versicherungen - die Kaskoversicherung

Gleich vorweg: die Kaskoversicherung ist eine Versicherung, die Sie als Versicherungsnehmer im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig abschließen können. Sie ersetzt Ihnen Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen und schließt auf diesem Weg die Lücke der Kfz-Haftpflichtversicherung. Es gibt die Kaskoversicherung in zwei verschiedenen Varianten, als Teilkaskoversicherung und als Vollkaskoversicherung. Der Unterschied liegt im Umfang der Erstattung, denn während die Teilkasko, wie der Name schon sagt, nur den Zeitwert ersetzt, ist die Vollkaskoversicherung fast schon eine Neupreisversicherung. Doch zu diesem Punkt kommen wir gleich noch. Die Vollkaskoversicherung macht gerade dann Sinn, wenn Sie über ein kostspieliges Auto verfügen, oder aber wenn Sie Ihr Auto mit einem Kredit finanziert haben und eine großer schaden, beziehungsweise ein Totalschaden für Sie sehr hohe Verluste bedeuten würde.

Die Teilkasko erstattet Ihnen in der Regel Schäden am Fahrzeug, wenn diese durch Hagel, Überschwemmungen, Unfällen mit Haarwild, wie zum Beispiel Wildschweinen oder Rehen, Explosion oder Brand entstanden sind. Auch im Falle eines Diebstahls zahlt die Teilkaskoversicherung. Aber auch Schäden wie Kabelschäden, die durch einen Kurzschluss verursacht wurden oder Glasbruch fallen mit in den Zuständigkeitsbereich der Teilkaskoversicherung. Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet, kommt es zur Fahrerflucht durch den Unfallgegner oder wird Ihr Fahrzeug zum Opfer von Vandalismus, zahlt die Teilkasko nicht. Solche Fälle werden jedoch bei der Vollkaskoversicherung mit ersetzt.

Im Schadensfall zahlt Ihnen die Versicherung die Reparatur und kommt manchmal auch für den Kauf eines Neuwagens auf, falls es bei einem neuwertigen Fahrzeug zu einem Totalschaden kam. Doch dies ist sofern vom Versicherer so angeboten, immer zeitlich begrenzt. Hierbei gibt es je nach versicherungsunternehmen unterschiedliche Auslegungen. Während die einen nur eine Neuwertentschädigung zahlen, wenn das Fahrzeug nicht länger als drei Monate zugelassen war, zahlen andere bis zu 24 Monate nach der Erstanmeldung den vollen Neupreis. Ist der jeweils festgelegte Zeitraum überschritten, so zahlt die Kaskoversicherung nur noch den Zeitwert. Die Gebrauchsdauer und die geklaufenen Kilometer spielen hier mit rein.

Keinen Versicherungsschutz gibt es für Taschen, Handys, Laptops und andere Dinge im Auto, die nicht zur Ausrüstung gehören. Hierzu sollten sie in Ihre Hausratversicherung schauen, da solche Dinge in einigen Fällen bis zu einer gewissen Grenze über die sogenannte Außenversicherung versichert sind.

Die Tarife bei der Kaskoversicherung

Die Tarife sind bei der Kaskoversicherung ebenso unterschiedlich, wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch hier gibt es eine Einteilung, in Typklassen und nach Regionen, wobei es dann aber nochmal gewaltige Unterschiede zwischen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung gibt. Auch das Alter und die geleisteten Kilometer des zu versichernden Fahrzeugs spielt hier eine wichtige Rolle. Doch damit nicht genug, denn bei den Kaskoversicherungen ist es auch ein Unterschied, ob es für das Auto eine Grarage gibt, oder ob es immer draußen steht.

Um den Tarifdschungel zu komplettieren gehen die Versicherer noch weiter, denn logischerweise bietet jede Versicherung die verschiedensten Zusatzleistungen an. Zu diesen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Dinge wie die Absicherung gegen Marderbisse in Schläuchen und Kabeln, eine Erweiterung des Schutzes bei Wildschaden, so dass zum Beispiel auch Schäden abgedeckt sind, die durch Kühe; Pferde, Schafe oder Ziegen verursacht worden sind. Auch können Sie in besonders gefährdeten Gebieten Zusatzleistungen wie eine Absicherung bei Schäden durch Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen als kleines Extra bekommen.

Bevor sie allerdings nach solchen Dingen schauen, sollten sie zunächst prüfen, ob die Versicherungssumme dem Fahrzeug gerecht wird. Einen 89er Golf mit viel Rost noch über eine Kaskoversicherung zu versichern macht nicht allzu viel Sinn. Ob es eine Vollkasko- oder Teilkasko werden soll, dass müssen Sie selber entscheiden. Wenn Sie bereits im Besitz einer Vollkaskoversicherung sind, dann sollten Sie diese nach ein paar Jahren überdenken, denn dann wird in den meisten Fällen eine Teilkaskoversicherung vollkommen ausreichen.

Da Kaskoversicherungen nicht zu den günstigsten Versicherungen gehören, empfehlen wir Ihnen einen Selbstbehalt. So müssen Sie zwar für kleinere Schäden selbst aufkommen, sparen aber auch Geld durch den geringeren Beitrag. Realistisch ist ein Selbstbehalt von etwa 500 Euro bei der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung sollten sie mit einem Selbstbehalt von 150 Euro gut fahren.

Es ist nicht immer richtig, sich bei einem älteren Modell automatisch für die Teilkaskoversicherung zu entscheiden. Der Grund sind die Typklassen. Wenn Ihre Typklasse in der Unfallstatistik sehr gut abschneidet, kann es schnell dazu kommen, dass der Beitrag für die Vollkasko nur geringfügig höher oder gleichwertig mit der Teilkasko ist. Es kann sogar passieren, dass Sie aufgrund der Typklasse mit der Vollkaskoversicherung ein klein wenig günstiger weg kommen, als bei der Teilkaskoversicherung. Sie sollten Ihre Entscheidung daher nicht zu schnell fällen sondern auf jeden Fall einen Vergleich der beiden in Bezug auf Ihr Auto anstellen.

WICHTIG: Sie sollten bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens nicht übereilt handeln. Das heißt, dass Sie erst Ihre alte Versicherung kündigen sollten, wenn Sie bereits über eine neue Versicherung verfügen. Der Grund dafür liegt bei den Versicherungsunternehmen. Diese sind nicht dazu verpflichtet, jeden Kaskoantrag anzunehmen. Da kann es schnell passieren, dass Sie ohne Kaskoversichrung da stehen.

Ohne Vergleich werden Sie also kaum die richtige Kaskoversicherung für Ihren Wagen bekommen.

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