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Kfz Versicherung - Verhalten am Unfallort - Der Schadensfall

Kfz-Versicherungen - der Schadensfall

Gerade nach einem Verkehrsunfall sind die meisten Menschen komplett durch den Wind und können eigentlich gar nicht mehr richtig denken. Zu groß ist die Aufregung und das Adrenalin im Körper tut sein übriges. Und trotzdem ist es immens wichtig, dass Sie versuchen ruhig zu bleiben, denn sie müssen nach einem Unfall ein paar Dinge tun.

Vor allem anderen dürfen sie sich auf gar keinen Fall vom Unfallort entfernen. Sichern sie die Unfallstelle und schauen Sie nach eventuell Verletzten, die Sie versorgen müssen. Rufen sie nach Hilfe.

Anschließend sollten Sie das Formular des Europäischen Unfallberichts nehmen, um auf diesem alle wichtigen Fakten zum Unfall zu notieren. Sie erhalten den Vordruck bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Zu diesen Angaben gehören natürlich der Unfallort, die Zeit, zu der der Unfall stattgefunden hat, der Name und die Anschrift des Fahrers und des Kfz-Halters, alle notwendigen Kfz-Kennzeichen, die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer. Seien Sie bei der Aufnahme der Daten sehr gründlich und überprüfen Sie bitte alle Angaben anhand der Papiere aller Unfallbeteiligten und denen der Fahrzeuge. Ansonsten kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Um diese zu vermeiden, sollten sie auch auf gar keinen Fall ein voreiliges Schuldbekenntnis abgeben. Denken Sie immer daran, dass diese Fragen durch die Versicherung geklärt werden und das diese alle Streitigkeiten für Sie übernimmt.

Um später nicht in Erklärungs- oder Beweisnot zu geraten ist es wichtig, dass Sie umgehend alle zur Verfügung stehen Beweise sichern. Das heißt, dass Sie auf jeden Fall Dinge wie zum Beispiel Fotos oder Skizzen von der Unfallstelle umgehend sichern müssen. Schreiben Sie sich die Namen der Zeugen auf und lassen Sie sich deren Anschrift geben. Dazu gehört im Idealfall auch ein abgleich mit den Papieren der Zeugen. Zeugenaussagen sind bei der Beweisführung sehr wichtig und es wäre schade, wenn diese nicht mehr aufzufinden sind. Zeugenaussagen und Unfallberichte müssen Sie sich unterschreiben lassen.

Trotz solch akribischer Arbeit kommen Sie jedoch in vielen Fällen nicht darum herum, die Polizei zu rufen. Gerade bei Unfällen mit Personenschaden, Fahrerflucht, Wildschaden, größeren Sachschäden oder bei wenn der Unfallgegner im Ausland wohnt, können Sie nicht auf die Polizei verzichten, wenn Sie zu Ihrem Recht kommen wollen.

Natürlich gibt es einige Dinge, die wir Ihnen mit auf dem Weg geben, damit Sie Falle des Falles gut vorbereitet sind. Dazu gehört der eingehende Rat, dass Sie immer einen europäischen Unfallbericht im Auto haben sollten. Sie erhalten diesen zusammen mit einer mehrsprachigen Ausfüllhilfe direkt bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Damit Sie jedoch wirklich nichts in der Aufregung vergessen, sollten Sie sich im Idealfall die oben genannten Punkte als Anleitung abschreiben oder ausdrucken und anschließend mit zu den Papieren Ihres Fahrzeugs legen, damit Sie immer Zugriff drauf haben.

Der Unfall sollte unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden. Allerspätestens nach einer Woche sollte diese im Bilde sein, wobei dieser Zeitraum jedoch am besten nicht ausgereizt werden sollte. Es gibt in Deutschland die Notfallnummer 0800 / 668 366 3 oder auch 0800 / Notfon D, mit Hilfe derer Sie sich direkt am Ort des Geschehens mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen können.
Bein Unfall mit Fahrerflucht wird deutlich, wie wichtig das Notieren des Kennzeichens ist, denn wenn Sie das rechtzeitig geschafft haben, können Sie den Unfallgegner schnell ausfindig machen. Sie brauchen in einem solchen Fall nur den Zentralruf der Autoversicherer anzurufen, der über die Nummer 0180 / 25026 erreichbar ist. Sollte das Auto des Gegners unter Umständen im Ausland versichert sein, so ist das Büro „Grüne Karte“ zuständig. Sie brauchen hier entweder das Kennzeichen des Unfallgegners, oder aber den Namen.

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