Die Insassen-Unfallversicherung ist der richtige Schutz für alle Insassen des Fahrzeugs, wenn es zu einem Unfall kommt. Da es sich bei dieser Versicherung um eine Summenversicherung handelt, ist für das Eintreten der Versicherung keine Frage nach dem Verschulden des Unfalles erforderlich. Das heißt, dass die Versicherung in jedem Fall zahlt, in dem die berechtigten Insassen des Fahrzeugs zu einem Schaden kommen, der im direkten Zusammenhang mit dem Lenken, Be- und Entladen, dem Abstellen des Fahrzeugs, dem Behandeln, dem Ein- und Aussteigen oder der Benutzung des Fahrzeugs steht. Besonderes Augenmerk müssen wir an dieser stelle auf die Formulierung „berechtigte Insassen“ werfen, denn diese Formulierung bedeutet, dass alle Personen, die das Fahrzeug unberechtigter Weise nutzen, wie zum Beispiel Autodiebe, nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Es gibt verschiedene Arten de Versicherungsleistungen, so dass über die Insassen-Unfallversicherung ein Tagegeld, ein Krankenhaustagegeld, die Invalidität und der Tod eines Insassen versichert werden kann. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, alle Eventualitäten auf einmal zu versichern.
Das Tagegeld
Das Tagegeld wird gezahlt, wenn es zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung kommt. Es wird für den Zeitraum gezahlt, in dem sich der Patient in ärztlicher Behandlung befindet. Allerdings funktioniert das nicht auf ewig, denn die Zahlung wird in der Regel nicht länger als ein Jahr gemacht.
Das Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird im Gegensatz zum Tagegeld sogar über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gezahlt. Es wird für jeden Tag gezahlt, den der Patient nach dem Unfall in notwendiger und vollstationärer Behandlung befindet.
Invalidität
Kommt es durch den Unfall zu einer andauernden Invalidität, so zahlt die Versicherung die volle Versicherungssumme an den Geschädigten aus.
Todesfall
Tritt mit direktem Bezug zum Unfall der Tod eines Insassen ein, so zahlt auch hier die Versicherung die volle Versicherungssumme, wenn der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt.
WICHTIG: Im Gegensatz zur normalen Unfallversicherung zahlt die Insassen-Unfallversicherung nur im direkten Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeugs.
Die Insassen-Unfallversicherung ist auf zwei unterschiedlichen Wegen nutzbar, entweder über das Pauschalsystem, oder aber über das Platzsystem. Beim Pauschalsystem wird die Versicherungssumme auf das ganze Fahrzeug bezogen. Kommt es bei diesem System zum Schadensfall, dann wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der berechtigten Insassen des Fahrzeugs geteilt, die sich zum Zeitpunkt des Schadenfalles im Fahrzeug befanden. Die Versicherungssumme erhöht sich pro Person um 50 Prozent, wenn mehr als nur ein Insasse im Fahrzeug ist.
Diese Erhöhung der Versicherungssumme je nach Anzahl der Insassen gibt es beim Platzsystem nicht, denn hier werden die Plätze des Fahrzeugs einzeln mit einer vereinbarten Versicherungssumme versichert. Das Besondere an dieser Versicherung ist die Tatsache, dass der Platz des Fahrers als einziger ausgeschlossen werden kann, oder aber als einziger Platz des Fahrzeugs versichert werden kann.
Wann die Insassen-Unfallversicherung besonders wichtig ist
Die Insassen-Unfallversicherung hilft Ihnen zum Beispiel dann, wenn Sie einen Unfall mit einem Fußgänger oder Radfahrer haben, der über keine Privathaftpflichtversicherung verfügt. Ohne diese wird er nicht in der Lage sein, für den Schaden aufzukommen, oder er schafft es in vielen Fällen nur in Raten über einen sehr langen Zeitraum. Das kann zu Schwierigkeiten führen, wenn Sie den entstandenen Schaden in kurzer Zeit ersetzt haben müssen.
Gerade wenn Sie im Ausland sind, kann die Insassen-Unfallversicherung schnell zum rettenden Anker werden, da dort die Versicherungssummen für Haftpflichtversicherungen deutlich niedriger ausfallen.
Auch bei Unfällen, die durch höhere Gewalt und ohne Ihr zutun entstehen, zahlt die Insassen-Unfallversicherung. Zu solchen Ereignissen können zum Beispiel umstürzende Bäume oder Steinschlag gehören.
Der Vorteil
Einer der größten Vorteile der Insassen-Unfallversicherung ist die Tatsache, dass diese bei ihrer Zahlung nicht vom eintreten anderer Versicherungen abhängig ist. Das heißt, dass die Insassen-Unfallversicherung auch zusätzlich zur Krankenversicherung, Krankenkasse oder Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt.
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