Nachhaftung in der Kfz Versicherung
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß Kraftfahrtversicherer in Deutschland einen Monat lang noch für Schäden in der Kfz Haftpflichtversicherung haften müssen, wenn der Versicherungsvertrag bereits beendet wurde.
Schadenereignisse, die eingetreten sind, während der Kfz Versicherungsvertrag aktiv war sind immer versichert, unabhängig ob der Versicherungsvertrag dannach noch besteht. Für die Einforderung von Schadenersatzleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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