Entschädigungsleistung in der Kfz Versicherung
Versichert ist immer maximal der Wiederbeschaffunswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der aufgewendet werden muß, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen. Von diesem Betrag abgezogen wird der Restwert des Fahrzeuges, welcher nach dem Schaden noch vorhanden ist.
Bei einem Unfall werden die Reparaturkosten erstattet. Im Falle einer Wertminderung, die durch den Schaden eingetreten ist, wird diese ebenfalls erstattet. Es kann jedoch auch vorkommen, daß das Fahrzeug durch den Austausch von Teilen eine Wertsteigerung erfährt. Hier kann der Versicherer einen Abzug "Neu für Alt" vornehmen. Viele Versicherer verzichten jedoch auf diesen Abzug, da dieser regelmäßig zur Unzufriedenheit beim Kunden führt. Da jeder Fall anders liegt, kann man auch keine klare Richtlinien aufstellen, wann ein Abzug "Neu für Alt" gerechtfertigt ist und wann nicht.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges versichert, wie oben beschrieben. Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen.
Klicken Sie hier um jetzt einen Kfz Versicherungsvergleich durchzuführen