Deckungssummen in der Kfz Versicherung
Die Deckungssumme in der Kfz Versicherung ist die Summe, die die Versicherungsgesellschaft in der Kfz Haftpflichtversicherung maximal als Entschädigungsleistung aufwendet. Es gibt folgende übliche Deckungssummen:
Gesetzliche Mindestdeckungssummen
Der Gesetzgeber schreibt 500.000 € für Sachschäden und 2.500.000 € als Deckungssumme für Personenschäden gesetzlich vor.
50 Mio. € bzw. 100 Mio. € Deckung
Diese Deckunssummen werden häufig als Standard von allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Begrenzung bei Personenschäden beträgt hierbei in der Regel 8 Mio
€
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