Als Beamter haben Sie die Möglichkeit, Ihre Privathaftpflichtversicherung gegen einen Zuschlag zu erweitern und sich so gegen Regressansprüche durch den Dienstherrn abzusichern, falls es zu Sachschäden, Personenschäden oder beidem kommt. Die sogenannte Amts- oder auch Diensthaftpflichtversicherung greift in solchen Fällen, wobei es jedoch als Voraussetzung gilt, dass diese Schäden durch eine grob fahrlässige Handlung Ihrerseits verursacht worden sind. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Sie ebenfalls zusätzlich zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung abschließen, können Sie sich außerdem noch gegen Regressansprüche durch den Dienstherrn im Falle des Vermögensschadens schützen.
Wir empfehlen Ihnen, gerade bei solchen Kombinationen einen ausreichenden Vergleich anzustellen, damit Sie nicht unnötig hohe Tarife zahlen müssen.