Wenn Ihnen Ihre Kreditkarte abhanden kommt, sei es durch das Verlieren oder durch Diebstahl, so müssen Sie umgehend Ihr Kreditinstitut davon in Kenntnis setzen und die Karte sperren lassen. So können Sie das Risiko klein halten, dass es zu einem Missbrauch kommt, oder aber den Schaden in Grenzen halten. Wenn es schon zu einem Schaden kam, Sie jedoch die Sorgfaltspflicht erfüllt haben und die Meldung sofort geschah, so müssen Sie meist lediglich nur einen geringen Pauschalbetrag zahlen.