Wie funktioniert die private Krankenversicherung?
Sie haben bei jeder privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, sich Ihren Schutz individuell zusammenzustellen. Um Ihnen dies zu erleichtern haben die Versicherer in der Regel einige Grundbausteine für Sie vorbereitet, die sich als Basis für verschiedene Bereiche verwenden lassen, und zwar für Krankentagegeld, stationäre Behandlung, ambulante Behandlung und Zahnbehandlung.
Ihr Vorteil bei diesem System ist die Dauerhaftigkeit der Verträge. Sollten zum Beispiel durch eine Gesundheitsreform des Staates die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen geädert und die Beiträge erhöht werden, so können Sie sich entspannt zurück lehnen. Bei der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Überlegen Sie sich also gut, welche Leistungen sie brauchen. Als kleinen Tipp geben wir Ihnen dabei mit auf den Weg, dass die im Vertrag festgehaltenen Leistungen möglichst alle Leistungen einschließen, die sich als teuer erweisen können. Zu ihnen gehören unter anderem längere Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz und Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle. Denken Sie daran. Die festgelegten Leistungen gelten für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages.
Sie haben auch die Wahl, verschiedene Leistungen zu vereinbaren, die die Bereiche ergänzen, die bei Ihnen Priorität haben. Damit diese nicht den Rahmen sprengen, geben wir Ihnen hierzu eine kleine Hilfestellung:
- Sie sollten vorher entscheiden, ob Sie bei einer Behandlung im Krankenhaus auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer mit der Behandlung durch den Chefarzt bestehen, oder ob Sie Ihnen ein Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Stationsarzt genügen.
- Für die medizinische Behandlung sollten alle Transporte von und zum Krankenhaus bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern abgedeckt sein.
- Eine Erstattung von Heilmitteln sollte mindestens zu 80 – 90 Prozent geschehen.
- Für Sehhilfen wie Kontaktlinsen oder Brillen sollte die volle Erstattung der Kosten sicher sein.
- Bei anderen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühlen oder Prothesen, ist ebenfalls auf hohe Erstattungssätze zu achten.
- Vorsorgeuntersuchungen sollten in einem Umfang abgedeckt sein, der nicht hinter dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
- Bei der Erstattung von Arzt- und Zahnarzthonoraren achten Sie am besten darauf, dass diese bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen für Zahnärzte bzw. Ärzte gehen (auch im Krankenhaus). Dieser liegt beim 3,5-fachen Satz.
- Bei Zahnersatz sollten Sie mit mindestens 75 Prozent versichert sein. Viele Anbieter versuchen, sich hier mit dem Kunden auf einen Höchstsatz zu einigen. Gehen Sie nicht darauf ein.
- Wenn Sie Wert auf Behandlungen durch Heilpraktiker legen, so sollten Sie darauf achten, dass auch hier die Höchstsätze bezahlt werden. Diese sind im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ersichtlich.
- Wenn Sie Sitzungen bei Psychotherapeuten in Anspruch nehmen, sollten mindestens 20 – 30 Sitzungen im Jahr abgedeckt sein. Die Möglichkeit, sich nicht nur von einem Arzt, sondern auch von einem Psychotherapeuten behandeln lassen zu können, ist auf jeden Fall von Vorteil. Insbesondere dann, wenn der Versicherer auch eine stationäre und nach Möglichkeit zeitlich nicht begrenzte Behandlung übernimmt.
Es kommt in einzelnen Fällen vor, dass Ärzte für eine Behandlung mehr als den 3,5fachen Satz der GÖA berechnen wollen. In diesem Fall muss der Arzt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung treffen.
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