Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für einen Rücktransport.
Es gibt also eine ganze Menge an Gründen, die für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sprechen. Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung gilt hierbei in der Regel für einen unbefristeten Aufenthalt in ganz Europa und für einen Aufenthalt von einem Monat weltweit.
Die Vorteile:
Mit dem Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung stellen Sie für sich einen Hohen Behandlungsstandard sicher, und das gleich weltweit. Nur so sind Sie in der Lage nicht nur das Krankenhaus, sondern auch den behandelnden Arzt selbst zu wählen. Bei Bedarf werden für Sie folgende Behandlungen erstattet:
Hinzu kommt, dass die private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Auch in einem Todesfall werden die Kosten für eine Überführung oder die Bestattung im Ausland getragen.
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherungspolice liegen im Normalfall bei nur 6 – 10 Euro für eine Jahrespolice, sind also wirklich sehr erschwinglich. Reisen Sie mit der Familie, so fangen die Kosten für eine Familienversicherung bei etwa 15 Euro an. Wie Sie selbst sehen lohnt es sich nicht, hier einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Auch ist der Abschluss einer Jahresversicherung so geringfügig teurer, dass man sich ruhig den Vorteil leisten kann, nicht jedes Mal extra eine Krankenversicherung abzuschließen und so flexibel zu bleiben.
Fahren Sie speziell für eine Behandlung ins Ausland oder machen Sie einen Gesundheitsurlaub, dann kommt auch die private Krankenversicherung nicht dafür aus.
Sie haben für den Abschluss einer Auslandsversicherungspolice die Möglichkeit, dies entweder für ein ganzes Jahr oder für die Dauer einer einzigen Reise zu tun. Achten Sie hierbei bitte auf die Höchstdauer der Reise.
Bei einigen Versicherern kann es sein, dass Sie mit Einschränkungen zu rechnen haben, wenn es um eine Auslandsversicherung für Schwangere oder ältere Menschen geht. Manche der Anbieter geben für diese Gruppen keinen Versicherungsschutz. Auch im Falle von Vorerkrankungen sollten sie mit Ihrer Versicherung klären, ob Sie während Ihres Auslandaufenthaltes hinreichend geschützt sind.