Beamtenbesoldung
Die Beamtenbesoldung beschreibt in Deutschland die monatliche Bezahlung von Personen in einigen Berufsständen, welche als Amt bezeichnet werden. Wer einen solchen Beruf im Staatsdienst ausübt, der bekommt jenen Sold. Dazu kommen außerordentliche Zahlungen, etwa ein dreizehnter Monatssold respektive das Weihnachtsgeld.
Gründe für die Beamtenbesoldung
Doch warum erhalten einige Berufsgruppen einen festgelegten sowie relativ sicheren Sold, der nach ordentlicher Beendigung des Berufsverhältnisses als Pension (genannt „Versorgung“) teilweise weitergeführt wird? Weil jene Berufe im Dienste des Staates durchgeführt werden und sie damit dessen Bestehen und Sicherheit gewährleisten.
Im Gegenzug sollen die ausübenden Personen eine wirtschaftliche Sicherheit erhalten. Zudem soll eine gesicherte Bezahlung vor Korruption schützen. Die finanzielle Sicherheit von Beamten wissen auch einige Firmen und Banken zu schätzen. Nicht umsonst gibt es für die jeweiligen Berufsgruppen auch spezielle Beamtendarlehen (Quelle: afinu.de) mit niedrigen Zinsen und langen Laufzeiten.
Diese Berufsgruppen erhalten die Beamtenbesoldung
Eine Beamtenbesoldung erhält, wer sich in einem Beruf befindet, der von einer der vier aktuellen Besoldungsgruppen abgedeckt wird (Gruppe C der Vollständigkeit halber vertreten):
Besoldungsgruppe A: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst
Besoldungsgruppe B: höherer Dienst mit besonderer Leitungsposition
Besoldungsgruppe C: Hochschullehrer und wissenschaftliche Beamte (bis 2005, abgelöst durch Besoldungsgruppe W)
Besoldungsgruppe R: Richter und Staatsanwälte
Besoldungsgruppe W: Hochschullehrer inkl. Hochschulleiter
Dynamik durch die Liberalisierung der Beamtenbesoldung
In der aktuellen Diskussion um die Besoldung von Beamten spielt auch die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 eine Rolle. Diese sorgte dafür, dass die Länder wieder mehr Einfluss auf die Bezahlung ihrer Beamten haben. Jener Einfluss wurde zuletzt in den 1970er Jahren eingeschränkt, um die Entlohnung der Menschen im Staatsdienst auf einer Höhe zu halten. Jetzt stehen wieder Begriffe wie „Leistungsprinzip“ und „Ländersache“ im Mittelpunkt.
Dazu kommt, dass auch Tarifbestimmungen von den Ländern sowie übergreifend vom Bund für öffentliche Ämter übernommen werden können. Schon vier Jahre vor der Reform, im Jahr 2002, wurde zudem den Ländern die Entscheidung über die Auszahlung, Kürzung oder sonstige Anpassung von Sonderzahlungen, wie zum Beispiel des Weihnachtsgelds, zugesprochen. Seither gibt es auch zu diesem Thema immer wieder Differenzen.
Wo kann man die aktuellen Solde einsehen?
Die Besoldung von Beamten ist also weitestgehend Ländersache. Deshalb muss man, wenn man sich online einen Überblick verschaffen möchte, auf entsprechende Seiten der Länder zugreifen. Als Beispiel soll hier einmal die Seite der Hessischen Bezugsstelle mit den Entgelttabellen der letzten Jahre dienen. Hier werden die Solde der Beschäftigten in einem Amt sowie der Auszubildenden in jenen Ämtern aufgeschlüsselt.
Also: Beamter ist nicht gleich Beamter, und nicht alle erhalten den gleichen (bzw. gleich hohen) Sold.
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