Viele Jungunternehmer nutzen einen Kredit für die Gründung des Unternehmens. Es ist natürlich kaum zu erwarten, dass es ab der ersten Minute einen vollkommen stabilen Umsatz des jungen Unternehmens gibt. Um den Jungunternehmer nicht zu stark zu belasten, bieten die Kreditgeber in vielen Fällen eine Tilgungsaussetzung an. Das heißt, dass der Jungunternehmer z. B. erst nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren mit der Tilgung des Kredites zu beginnen bracht. Bis zu diesem Zeitpunkt werden lediglich die Zinsen fällig.